Arbeitsgericht Karlsruhe
Das Arbeitsgericht Karlsruhe, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der neun baden-württembergischen Arbeitsgerichte.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe in der Ritterstraße 12.
Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Städten Karlsruhe und Baden-Baden, dem Landkreis Karlsruhe und dem Landkreis Rastatt. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Gericht sind das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
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