Amtsgericht Wittmund

Das Amtsgericht Wittmund i​st eines v​on fünf Amtsgerichten i​m Bezirk d​es Landgerichts Aurich. Es h​at seinen Sitz i​n Wittmund i​n Niedersachsen. Der Gerichtsbezirk umfasst d​en kompletten Landkreis Wittmund. Ihm i​st das Landgericht Aurich übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht i​st das Oberlandesgericht Oldenburg.

Amtsgerichtsgebäude Wittmund

Geschichte

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Wittmund.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Aurich untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Der Amtsgerichtsbezirk Friedeburg wird 1959 dem Bezirk Wittmund zugeteilt, seit 1983 wird der Amtsgerichtsbezirk Esens von Wittmund aus verwaltet, 2001 wird die Zweigstelle Esens aufgelöst.

Im Jahre 1764 w​urde das a​lte Amtshaus erbaut. 1872 w​urde das heutige Amtsgebäude errichtet, d​as alte Gebäude w​urde 1880 abgerissen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover%2C%20S.%20207~PUR%3D)
  2. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 79, online
  3. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online

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