Amtsgericht Lehe
Das Amtsgericht Lehe war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Lehe.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Lehe.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Lehe untergeordnet.[3] 1859 wurde das Amtsgericht Beverstedt aufgelöst und Teile seines Gerichtsbezirks dem Amtsgericht Lehe zugeordnet. Auch das Amtsgericht Bederkesa wurde gleichzeitig aufgelöst und dem Amtsgericht Lehe zugeschlagen.[4]
Das Gericht wurde 1864 in die Amtsgerichte Lehe und Geestemünde geteilt. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Zum 9. Oktober 1942 wurden die drei Amtsgerichte Lehe, Geestemünde und Bremerhaven zum Amtsgericht Wesermünde (später in Amtsgericht Bremerhaven umbenannt) zusammengefasst und dem Landgericht Verden unterstellt.
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 66, online
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online
- Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 306–307, online