Amtsgericht Jever
Das Amtsgericht Jever ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Oldenburg.
Sitz des Gerichts ist Jever im Landkreis Friesland in Niedersachsen, der Gerichtsbezirk umfasst den nördlichen Teil des Landkreises mit den Städten Jever und Schortens sowie den Gemeinden Sande, Wangerland und Wangerooge. Dem Amtsgericht Jever übergeordnet ist das Landgericht Oldenburg, zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Oldenburg.
Geschichte
Im Großherzogtum Oldenburg war das Amt Jever Eingangsgericht und dem Landgericht Jever nachgelagert. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 29. August 1857[1] wurde das Gerichtswesen neu geordnet. Die Ämter blieben Eingangsinstanzen. Jedoch wurde Rechtsprechung und Verwaltung personell getrennt. In jedem Amt gab es neben dem Amtmann nun einen Justizamtmann, der ausschließlich für die Rechtsprechung in seinem Amt (es wurde daher auch von dem Amt als Amtsgericht gesprochen). Das Landgericht Jever wurde aufgehoben. Nun war das Obergericht Vechta die übergeordnete Instanz. Mit dem In Kraft treten der Reichsjustizgesetze wurde die Gerichtsorganisation 1879 neu geordnet und das Amtsgericht Jever wurde gebildet.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgerichtsgebäude besteht im Wesentlichen aus drei zusammenhängenden Gebäudeteilen und steht unter Denkmalschutz.[2]
Literatur
- Ingo Hashagen: Das Amtsgericht Jever. In: Jörgen Welp (Red.): "Die Gerichtsbarkeit wird ausgeübt durch Amtsgerichte, …". 150 Jahre Amtsgerichte im Oldenburger Land (= Veröffentlichungen der Oldenburgischen Landschaft. Bd. 13). Hrsg. von der Oldenburgischen Landschaft, Isensee, Oldenburg 2008, ISBN 978-3-89995-513-2, S. 129 ff.