Amtsgericht Cloppenburg
Das Amtsgericht Cloppenburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Oldenburg.
Sitz des Gerichts ist Cloppenburg im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen, der Gerichtsbezirk umfasst den kompletten Landkreis. Dem Amtsgericht Cloppenburg übergeordnet ist das Landgericht Oldenburg, zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Oldenburg.
Geschichte
Im Großherzogtum Oldenburg war das Amt Cloppenburg Eingangsgericht und dem Landgericht Cloppenburg nachgelagert. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 29. August 1857[1] wurde das Gerichtswesen neu geordnet. Die Ämter blieben Eingangsinstanzen. Jedoch wurde Rechtsprechung und Verwaltung personell getrennt. In jedem Amt gab es neben dem Amtmann nun einen Justizamtmann, der ausschließlich für die Rechtsprechung in seinem Amt (es wurde daher auch von dem Amt als Amtsgericht gesprochen). Nun war das Obergericht Vechta die übergeordnete Instanz. Mit dem In Kraft treten der Reichsjustizgesetze wurde die Gerichtsorganisation 1879 neu geordnet und das Amtsgericht Cloppenburg wurde gebildet.
Literatur
- Hermann Moormann: Das Amtsgericht Cloppenburg. In: Jörgen Welp (Red.): "Die Gerichtsbarkeit wird ausgeübt durch Amtsgerichte, …". 150 Jahre Amtsgerichte im Oldenburger Land (= Veröffentlichungen der Oldenburgischen Landschaft. Bd. 13). Hrsg. von der Oldenburgischen Landschaft, Isensee, Oldenburg 2008, ISBN 978-3-89995-513-2, S. 83 ff.
Weblinks
Einzelnachweise
- OGBl. Bd. 15 S. 801 ff.