Amtsgericht Amorbach
Das Amtsgericht Amorbach war ein von 1879 bis 1932 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Amorbach.
Geschichte
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Amorbach errichtet, dessen Sprengel aus dem bisherigen Landgerichtsbezirk Amorbach gebildet wurde und folglich die damaligen Gemeinden Amorbach, Beuchen, Boxbrunn, Hambrunn, Kirchzell, Ohrenbach, Ottorfszell, Preunschen, Reichartshausen, Schneeberg, Watterbach, Weckbach und Weilbach umfasste.[1][2] Nächsthöhere Instanz war das Landgericht Aschaffenburg. Mit Wirkung vom 1. Mai 1932 wurde das Amtsgericht Amorbach aufgehoben und dessen Bezirk mit dem Bezirk des Amtsgerichts Miltenberg vereinigt.[3]
Das Amtsgericht war in den Räumen der ehemaligen mainzischen Amtskellerei in der Kellereigasse untergebracht. Der freistehende zweigeschossige Satteldachbau mit quer dazu stehendem kurzem Seitenflügel und polygonalem Treppenturm wurde 1483 errichtet, diente nach der Schließung des Amtsgerichts als Heimatmuseum und steht unter Denkmalschutz.[4]
Einzelnachweise
- Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 371)
- Landgericht Amorbach. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1353–1356.
- Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 17. März 1932 (GVBl. S. 170)
- Denkmalliste für Amorbach (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege