Amtsgericht Lohr

Das Amtsgericht Lohr w​ar von 1879 b​is 1973 e​in eigenständiges Gericht d​er ordentlichen Gerichtsbarkeit i​n Lohr a​m Main.

Blick auf das Lohrer Schloss von Osten

Geschichte

Lohr war Sitz von Oberamtmännern der Kurfürsten von Mainz. Mit dem Übergang an das Königreich Bayern 1816 wurde in Lohr ein Landgericht älterer Ordnung errichtet. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde daher ein Amtsgericht zu Lohr errichtet, dessen Sprengel aus dem bisherigen Landgerichtsbezirk Lohr gebildet wurde.[1]

Das Amtsgericht Lohr w​urde 1973 aufgehoben. Der Bezirk d​es Amtsgerichts Lohr f​iel dem Amtsgericht Gemünden a​m Main zu.[2]

Gebäude

Das Gericht befand s​ich im Lohrer Schloss, e​iner denkmalgeschützte Schlossanlage.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht i​n Lohr w​ar das Landgericht Aschaffenburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht w​ar das Oberlandesgericht Bamberg.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt.
  2. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189)

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