Amt Jarmen-Tutow
Im Amt Jarmen-Tutow mit Sitz in der Stadt Jarmen sind sieben Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Es liegt im Westen des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Bundesland: | Mecklenburg-Vorpommern | |
Landkreis: | Vorpommern-Greifswald | |
Fläche: | 172,66 km2 | |
Einwohner: | 6723 (31. Dez. 2020)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 39 Einwohner je km2 | |
Kfz-Kennzeichen: | VG, ANK, GW, PW, SBG, UEM, WLG | |
Amtsschlüssel: | 13 0 75 5554 | |
Amtsgliederung: | 7 Gemeinden | |
Adresse der Amtsverwaltung: |
Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5 in 17126 Jarmen | |
Website: | ||
Amtsvorsteher: | Gerd-Heinrich Kröchert | |
Lage des Amtes Jarmen-Tutow im Landkreis Vorpommern-Greifswald | ||
Das Amt entstand am 1. Januar 2004 durch die Fusion der vormals amtsfreien Stadt Jarmen mit dem ehemaligen Amt Tutow. Zum neuen Amt Jarmen-Tutow gehörten anfangs neun Gemeinden. Am 13. Juni 2004 wurden die vormals selbständigen Gemeinde Schmarsow (nach Kruckow) und Plötz (nach Jarmen) eingemeindet.
Die Gemeinden mit ihren Ortsteilen
- Alt Tellin mit Buchholz, Broock, Hohenbüssow und Siedenbüssow
- Bentzin mit Alt Plestlin, Leussin, Neu Plestlin, Zarrenthin und Zemmin
- Daberkow mit Hedwigshof und Wietzow
- Stadt Jarmen mit Groß Toitin, Klein Toitin, Kronsberg, Müssentin, Plötz, Neu Plötz und Wilhelminenthal
- Kruckow mit Borgwall, Heydenhof, Kartlow, Marienfelde, Schmarsow, Tutow-Dorf und Unnode
- Tutow
- Völschow mit Jagetzow und Kadow
Dienstsiegel
Das Amt verfügt über kein amtlich genehmigtes Hoheitszeichen, weder Wappen noch Flagge. Als Dienstsiegel wird das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern geführt. Es zeigt einen aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif und der Umschrift „AMT JARMEN-TUTOW“.[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- Statistisches Amt M-V – Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden 2020 (XLS-Datei) (Amtliche Einwohnerzahlen in Fortschreibung des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
- Hauptsatzung § 1 (PDF; 581 kB).