Amt Heiligengrabe/Blumenthal
Das Amt Heiligengrabe-Blumenthal war ein 1992 gebildetes Amt in Brandenburg, in dem zunächst zwölf Gemeinden im damaligen Kreis Wittstock (heute Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg) zu einem Verwaltungsverbund zusammengefasst waren. Es wurde 2003 im Zuge der Gemeindereform in Brandenburg wieder aufgelöst.
Geographische Lage
Das Amt Heiligengrabe/Blumenthal lag im damaligen Kreis Wittstock (heute Landkreis Ostprignitz-Ruppin) im nördlichen Teil des Landes Brandenburg. Es grenzte im Nordwesten an das Amt Meyenburg, im Norden und Osten an das Amt Wittstock-Land und die amtsfreie Stadt Wittstock/Dosse (damals nur das eigentliche Stadtgebiet), im Süden an die Ämter Kyritz und Gumtow und im Westen an die Ämter Groß Pankow/Prignitz und Pritzwalk-Land.
Geschichte
Der Minister des Innern erteilte der Bildung des Amtes Heiligengrabe/Blumenthal am 17. Juni 1992 mit Wirkung zum 19. Juni 1992 seine Zustimmung.[1] In der Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg ist das neue Amt als Amt Blumenthal/Heiligengrabe bezeichnet. In einer Änderungsmitteilung vom 12. Oktober 1992 wurde der Name des Amtes auf Amt Heiligengrabe/Blumenthal korrigiert.[2] Sitz der Amtsverwaltung war in der Gemeinde Heiligengrabe. Es umfasste die Gemeinden:
- Blandikow
- Blesendorf
- Heiligengrabe
- Jabel
- Liebenthal
- Maulbeerwalde
- Papenbruch
- Wernikow
- Zaatzke
- Blumenthal
- Rosenwinkel
- Grabow
Das Amt Heiligengrabe/Blumenthal wurde am 26. Oktober 2003 im Zuge der Gemeindereform in Brandenburg aufgelöst[3]. Die amtsangehörigen Gemeinden wurden in die neue amtsfreie Gemeinde Heiligengrabe eingegliedert und sind heute Ortsteile von Heiligengrabe.
Die Gemeinden Herzsprung und Königsberg (vorher Amt Wittstock-Land) wehrten sich erfolgreich vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg mit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ihre Eingliederung in die Stadt Wittstock/Dosse[4][5]. Sie wurden zum 31. Dezember 2004 nach Heiligengrabe eingegliedert.
Belege
- Bildung des Amtes Blumenthal/Heiligengrabe. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 17. Juni 1992. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 47, 10. Juli 1992, S. 891.
- Änderung der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 17. Juni 1992. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 78, 12. Oktober 1992, S. 1891.
- Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark (5.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, I (Gesetze), 2003, Nr. 05, S. 82) und geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, I(Gesetze), 2003, Nr. 10, S. 187)
- Kommunales Verfassungsbeschwerdeverfahren der Gemeinde Herzsprung gegen die Eingemeindung der Gemeinde Herzsprung (Amt Wittstock-Land) in die Stadt Wittstock/Dosse VerfGBbg, Beschluss vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 63/03
- Kommunales Verfassungsbeschwerdeverfahren der Gemeinde Königsberg gegen die Eingemeindung der Gemeinde Königsberg (Amt Wittstock-Land) in die Stadt Wittstock/Dosse VerfGBbg, Beschluss vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 138/03