Albrecht Wüstenhagen
Albrecht Wüstenhagen (* 19. Oktober 1892 in Klostermansfeld; † 26. April 1944 oder 26. Juni 1944 südwestlich von Witebsk, vermutlich bei Kochanowa[1]) war ein deutscher Offizier, zuletzt Generalleutnant im Zweiten Weltkrieg.
Leben
Albrecht Wüstenhagen war ein Sohn vom Amtsrat, Oberamtmann, Rittmeister und Domänenpächters von Klostermansfeld Otto Wüstenhagen.
Wüstenhagen trat am 24. Mai 1913 in die Armee ein, wurde am 8. August 1914 zum Leutnant beim Fußartillerie-Regiment 13 befördert und diente als Offizier im Ersten Weltkrieg. Er schied am 27. Juli 1919 aus der Armee aus und war anschließend in der Landwirtschaft tätig.
Mitte 1935 trat er als Hauptmann wieder in die Armee ein und wurde Ende 1936 wieder aktiviert. Mitte November 1937 wurde er Chef der 9. Batterie des Artillerie-Regiments 17 der 17. Infanterie-Division. Ab April 1939 war er Kommandeur der I. Abteilung des Artillerie-Regiments 22 der 22. Infanterie-Division und ab September 1939 Kommandeur der II. Abteilung des Artillerie-Regiments 30 der 30. Infanterie-Division. Nachdem er Ende 1940 zum Oberstleutnant befördert wurde, übernahm er Ende November 1941 das Kommando über das Artillerie-Regiment 129 der 129. Infanterie-Division. Als Oberst; Beförderung war im April 1942 erfolgt; führte er von September 1943 bis Dezember 1943 vertretungsweise für Eberhard von Kurowski als Kommandeur die 110. Infanterie-Division.[2] Zusätzlich war er von November 1943 bis zu einem Tod Kommandeur der 256. Infanterie-Division.[3] Er übernahm eine Einheit, welche nach der Smolensker Operation erheblich geschwächt, als Divisionsgruppe 256 weitergeführt, welche im Juni 1944 bei der Operation Bagration mit anderen Divisionen im IV. Armeekorps bei Witebsk vernichtet wurde.
Über die Todesursache und das Sterbedatum gibt es unterschiedliche Angaben. Neben dem Tod im Felde wird auch über einen Selbstmord spekuliert. Erst mit dem Beginn der Operation Bagration im Juni 1944 gab es überhaupt maßgebliche Kampfhandlungen der von ihm kommandierten Infanterie-Division im ab Oktober 1943 Gebiet um Witebsk. Auch, dass ihm bei einem möglichen Tod Ende April erst zwei Monate später am 1. Juni 1944 postum eine Beförderung zum Generalleutnant zugestanden wurde, ist unwahrscheinlich. Vielmehr wird berichtet, dass „General von Wüstenhagen“ am 25. Juni 1944 die Reste seiner Division, der 256. Infanterie-Division, südwestlich der Autobahn Moskau/Minsk sammelte.[4][5] Es ist daher wahrscheinlich, dass Wüstenhagen Ende Juni im Dienstgrad eines Generalleutnants verstarb.
Als Kommandeur des Artillerie-Regiments 129 wurde Wüstenhagen am 2. Dezember 1942 das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen.[6]
Er war verheiratet. Einer seiner Söhne war der Hauptmann Hans-Albrecht Wüstenhagen (1920–2008), ebenfalls ein Ritterkreuzträger.
Literatur
- Wolfgang Keilig: Die Generale des Heeres 1939–1945. Podzun-Pallas-Verlag, Friedberg 1983, ISBN 3-7909-0202-0. S. 377.
Einzelnachweise
- Einige Quellen geben den 26. April oder den 26. Juni 1944 als möglichen Todestag an.
- Samuel W. Mitcham: German Order of Battle: 1st-290th Infantry divisions in World War II. Stackpole Books, 2007, ISBN 978-0-8117-3416-5, S. 168 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Samuel W. Mitcham: German Order of Battle: 1st-290th Infantry divisions in World War II. Stackpole Books, 2007, ISBN 978-0-8117-3416-5, S. 305 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Rolf Hinze: Der Zusammenbruch der Heeresgruppe Mitte im Osten 1944. Motorbuch Verlag, 1980, ISBN 3-87943-681-9, S. 93 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Michael Salewski, Guntram Schulze-Wegener: Kriegsjahr 1944: im Grossen und im Kleinen. Franz Steiner Verlag, 1995, ISBN 3-515-06674-8, S. 93 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939–1945. Die Inhaber des Eisernen Kreuzes von Heer, Luftwaffe, Kriegsmarine, Waffen-SS, Volkssturm sowie mit Deutschland verbündete Streitkräfte nach den Unterlagen des Bundesarchivs. 2. Auflage. Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, ISBN 978-3-938845-17-2, S. 799.