Adolf Sonnenschein (Verwaltungsjurist)
Adolf Hubert Sonnenschein (* 12. Mai 1886 in Elberfeld; † 1965) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Ministerialbeamter. Er war von 1922 bis 1933 Regierungspräsident des Regierungsbezirks Osnabrück.
Leben
Adolf Sonnenschein war der Sohn des Geheimen Sanitätsrates und Mediziners Heinrich Sonnenschein und der Anna, geb. Hopmann. Nach dem Besuch der Gymnasien in Elberfeld und Köln studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten in Freiburg im Breisgau, Paris, Berlin und Bonn. Er bestand 1908 das Referendarexamen, absolvierte im Anschluss den juristischen Vorbereitungsdienst an Gerichten und legte im Februar 1913 das Assessorexamen ab. Im selben Jahr wurde er mit dem Thema Sicherungseigentum und Sicherungsnießbrauch im System des fiduziarischen Rechts zum Doktor der Rechte promoviert.
Sonnenschein trat 1914 als Gerichtsassessor in den preußischen Justizdienst ein und wurde 1917 als Staatsanwalt nach Stettin berufen. 1919 ging er als Landgerichtsrat zur Kölner Regierung, wo er ab 1920 probeweise als Justitiar fungierte und als Dezernent die Leitung der Propagandaorganisation für den besetzten Teil des preußischen Rheinlandes übernahm. Seine Beamtenlaufbahn führte ihn als Referent ins Preußische Innenministerium, wo er 1921 die Beförderung zum Ministerialrat erhielt. 1922 wechselte er in gleicher Funktion ins Preußische Staatsministerium. Im August 1922 wurde er zum Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Osnabrück ernannt. In seiner Amtszeit erwarb sich Sonnenschein Verdienste um die Förderung des wirtschaftlich rückständigen Emslandes. Dazu nutzte er seine Kontakte zur Ministerialbürokratie Preußens und des Reiches. Der Regierungspräsident verfasste 1931 eine Denkschrift zur Erschließung des Emslandes mit einer Analyse der Zustände in der Region und einem Gesamtkonzept, um die Missstände zu beheben.[1] Er war Mitglied der Zentrumspartei.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Sonnenschein im März 1933 erst in den einstweiligen Ruhestand versetzt, später nach Paragraph 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums „endgültig“ in den Ruhestand.[2]
Adolf Sonnenschein war verheiratet mit Magda, geb. Ionen, und hatte drei Kinder.
Literatur
- Herrmann A. L. Degener (Hrsg.): Wer ist’s? – Unsere Zeitgenossen. IX. Ausgabe. Verlag Herrmann Degener, Leipzig 1928, S. 1487.
- Christof Haverkamp: Der Osnabrücker Regierungspräsident Adolf Sonnenschein. In: "Osnabrücker Mitteilungen" 2012, Bd. 117, S. 115–142.
Weblinks
- Adolf Sonnenschein in der Online-Version der Edition Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik
Einzelnachweise
- Christof Haverkamp: Die Erschließung des Emslandes im 20. Jahrhundert als Beispiel staatlicher regionaler Wirtschaftsförderung. Hrsg.: Emsländische Landschaft für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim e.V. Emsland/Bentheim, Bd. 7. Sögel 1991, ISBN 3-925034-16-1, S. 32–33, 65–68.
- Hedwig Schrulle: Verwaltung in Diktatur und Demokratie. Die Bezirksregierungen Münster und Minden/Detmold von 1930 bis 1960. F. Schöningh, 2008, ISBN 978-3-506-76593-2, S. 695.