Adib Mayaleh
Adib Mayaleh auch André Mayard[1] (* 1955 in Daraa, Syrien)[2] leitete von 2005 bis 2016 als Governor die syrische Zentralbank.[3] Er war zudem Vorsitzender des syrischen Zentralbankrates.
Leben und Wirken
Nach dem Bachelor an der Universität Damaskus 1981 und zwei Diplomen in angewandter Makroökonomie und Bank- und Geldtheorie an der Universität Aix-Marseille am Standort Aix-en-Provence Mitte der 1980er Jahre wurde er 1991 zum Doktor der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen von der Universität Aix-Marseille promoviert.[2]
Nach Tätigkeiten an verschiedenen syrischen Universitäten wurde Mayaleh zum 1. April 2005 als Governor der Banque Centrale de Syrie berufen.[2]
Mayaleh gehört zu den Personen der syrischen Führung um Baschar al-Assad, die von der Europäischen Union während des Bürgerkriegs in Syrien mit Sanktionen – unter anderem einem Einreiseverbot, sowie Vermögensbeschlagnahme – belegt wurden. In seinem Fall wurde dies mit seiner wichtigen Rolle in der Finanzierung des syrischen Regimes begründet.[1] Er wehrte sich dagegen erfolglos mit Klagen beim Europäischen Gerichtshof, der seine Klage am 5. November 2014 als unbegründet zurückwies.[4]
Einzelnachweise
- Bei der Einbürgerung in Frankreich gewählter „französischer“ Namen; vgl. EuG: Restriktive Maßnahmen gegen Gouverneur der Zentralbank Syriens gültig. In: beck-aktuell, C.H. Beck, becklink 1035520 vom 6. November 2014.
- Biografie Mayalehs im Webangebot der Banque Centrale de Syrie (Memento vom 1. April 2014 im Internet Archive)
- Central Bank of Syria's Governors (Memento vom 3. August 2018 im Internet Archive)
- EuGH, Urteil vom 5. November 2014 – Mayaleh / Rat, Rechtssache T-307/12 (Verbundene Rechtssachen T-307/12, T-408/13), EUR-Lex Nr. 62012TJ0307