Acid Orange 6
C.I. Acid orange 6 (Trivialname Resorcingelb) ist das Natriumsalz der 4-[(2,4-Dihydroxyphenyl)diazenyl]benzolsulfonsäure, ein zu den Säurefarbstoffen zählender Azofarbstoff. Für die freie Säure wird der Name Chryosin S verwendet.[3][4] Der Farbstoff zählt zu den Tropäolin-Farbstoffen.
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Acid Orange 6 | ||||||||||||||||||
Andere Namen | |||||||||||||||||||
Summenformel |
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Kurzbeschreibung |
rötlich gelbes Pulver[2] | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 316,27 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Wasser und Ethanol[2] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Toxikologische Daten | |||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Verwendung
Als Lebensmittelfarbstoff
In Deutschland wurde durch die Farbstoff-Verordnung ab 1959 die Verwendung von 1-Aminobenzol-4-sulfosäure→1,4-Dioxybenzol (Natriumsalz) in Lebensmitteln zugelassen.[5] Zur Übernahme der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen in nationales Recht wurde die Farbstoff-Verordnung 1966 angepasst und für Chryosin S die E-Nummer E 103 aufgenommen.[6] 1976/1977 wurde es aus der Farbstoff-Verordnung und durch Richtlinie 76/399/EWG aus der Richtlinie für färbende Stoffe gestrichen.[7][8] Seitdem ist die Verwendung in der EU als Lebensmittelfarbstoff nicht mehr zulässig. Eine INS-Nummer wurde für Acid orange 6 nie vergeben und auch als Futtermittelzusatzstoff war es nicht zugelassen.
Sonstige Verwendung
Acid Orange 6 findet noch als pH-Indikator Verwendung, da es seine Farbe im pH-Bereich von 11,0–12,8 von Gelb auf Orange ändert.[2]
Einzelnachweise
- Eintrag zu CI 14270 in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission, abgerufen am 28. Dezember 2019.
- Eintrag zu Tropaeolin O bei TCI Europe, abgerufen am 27. Dezember 2019.
- Shmuel Yannai: Dictionary of Food Compounds with CD-ROM: Additives, Flavors, and Ingredients. CRC Press, 2004, ISBN 1-58488-416-9, S. 353 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Externe Identifikatoren von bzw. Datenbank-Links zu Chrysoine S: CAS-Nummer: 2050-34-2, EG-Nummer: 218-087-0, ECHA-InfoCard: 100.016.444, PubChem: 11035, ChemSpider: 10467544, Wikidata: Q27289426.
- BGBl. 1959 I S. 756 vom 19. Dezember 1959
- BGBl. 1966 I S. 74 vom 20. Januar 1966
- BGBl. 1976 I S. 3395 vom 18. Dezember 1976
- Richtlinie 76/399/EWG des Rates vom 6. April 1976 zur fünften Änderung der Richtlinie des Rates vom 23. Oktober 1962 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen