Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen
Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen ist eine Schrift des französisch-schweizerischen Philosophen Jean-Jacques Rousseau (1712–1778). Häufig wird der Discours sur l’inégalité auch schlicht der „Zweite Diskurs“ genannt, weil er im Werk Rousseaus auf den Discours sur les sciences et les arts (1750), den „Ersten Diskurs“, folgt. Eine genauere, sich neuerdings in der Rousseauforschung durchsetzende Übersetzung des Titels ersetzt „Abhandlung“ durch „Diskurs“.[1]
Entstehung
Die Erstausgabe des Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes erschien 1755 in französischer Sprache beim Genfer Verleger Marc-Michel Rey in Amsterdam und ist die Antwort auf eine Preisfrage der Académie de Dijon für den Prix de morale von 1754. Sie lautete: Welches ist der Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen, und ist sie durch das natürliche Gesetz gerechtfertigt? (im Originalwortlaut: „Quelle est la source de l’inégalité parmi les hommes, et si elle est autorisée par la loi naturelle?“) Der Preis der Académie – eine Goldmedaille im Wert von dreißig Pistolen – wurde allerdings an Abbé Talbert vergeben, der sich schon am Preisausschreiben 1750 beteiligt hatte. Dessen Antwort lag auf der Linie der religiösen und politischen Autoritäten. Bis heute wird vermutet, dass die Académie de Dijon einen ähnlichen Eklat wie bei der Preisvergabe 1750 vermeiden wollte.
Der politische Brennstoff, den die Frage beinhaltet, wird deutlich, wenn man sich das zeitgenössische Zeugnis von Charles de Brosses in Erinnerung ruft. Am 29. März 1754 schrieb er an seinen Bruder: „Diderot spricht viel mit mir über das Thema dieses Preises. Er findet es sehr schön, aber er hält es für unmöglich, es in einer Monarchie zu behandeln. Er ist ein schrecklich kühner Philosoph“.
Inhalt
Die staatstheoretischen Auseinandersetzungen, die Rousseau in der Tradition von Thomas Hobbes, John Locke, Hugo Grotius und Samuel Pufendorf aufnahm, führten in jedem der genannten Fälle zu der grundsätzlichen philosophisch-anthropologischen Frage nach dem ursprünglichen Wesen des Menschen, welches er im so genannten Naturzustand besäße bzw. besessen habe. Dies geht zurück bis zu Aristoteles, dessen Zitat „non in depravatis, sed in his quae bene secundum naturam se habent, considerandum est quid sit naturale“[2] sich Rousseau zum Motto für den Zweiten Diskurs wählt. Rousseau geht im Unterschied zu Hobbes nicht von einem bellum omnium contra omnes aus. „Hobbes hat nicht gesehen, dass dieselbe Ursache, welche die Wilden am Gebrauch ihres Verstandes hindert […], sie zu gleicher Zeit am Mißbrauch ihrer Fähigkeit hindert, den er selbst annimmt. Auf diese Weise kann man sagen, daß sie gerade deswegen nicht böse sind, weil sie nicht wissen, was gut sein heißt“, schreibt Rousseau. „Denn weder der Fortschritt ihrer Erkenntnisse noch der Zwang des Gesetzes, vielmehr die Unberührtheit von den Leidenschaften und die Unkenntnis des Lasters verhindern sie, böse zu sein.“[3] Dies aber – wie häufig geschehen – als einen glücklichen Naturzustand der „guten Wilden“ zu beschreiben, greift zu kurz.
Die Frage nach dem Naturrecht, die eng mit dem Naturzustand und der Frage von Gleichheit bzw. Ungleichheit zusammenhängt, beantwortet Rousseau lakonisch: Recht entsteht erst mit der politischen Gesellschaft. Daraus folgt, dass es kein natürliches, vorstaatliches Recht – also kein Naturgesetz – geben kann, das den Status des Menschen als ein freies oder unfreies Wesen vorab festlegt. Gleichzeitig leugnet Rousseau nicht die faktische Ungleichheit unter den Menschen – wohl aber verneint er eine wesensnotwendige Verbindung von natürlicher und politischer Ungleichheit.
Wesentlich für den Naturzustand ist, wie die sozialen Beziehungen geartet waren. Hier führt Rousseau den Begriff der indépendance (Unabhängigkeit) in sein Werk ein: Die Menschen des Naturzustandes waren gleichgültig gegenüber allen anderen Menschen. Entscheidend ist nun nicht, um ein Beispiel zu nennen, ob ein Mensch einen anderen Menschen umbringen würde oder nicht, sondern dass der Mensch im Naturzustand keinerlei moralische Beziehungen und Pflichten gekannt hat und so weder gut noch schlecht war.
Durch die Eigentumsbildung kam es dann zu der verhängnisvollen politischen Ungleichheit, die bis in Rousseaus Zeiten und darüber hinaus fortdauerte:
„Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ‚Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.‘“[4]
Im Licht dieser Aussage ist der erste Satz des ersten Kapitels des Gesellschaftsvertrages zu verstehen: „Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten.“[5]
Rousseau sieht in der Perfektibilität, das heißt der Fähigkeit, sich selbst zu befähigen[6], und der Freiheit der Willenswahl die einzigen Unterschiede zwischen Tier und Mensch, weniger im Verstand:
„Es ist also nicht so sehr der Verstand, der den spezifischen Unterschied des Menschen gegenüber den anderen Tieren bildet, als vielmehr seine Eigenschaft der Handlungsfreiheit. Die Natur befiehlt jedem Lebewesen, und das Tier gehorcht. Der Mensch verspürt denselben Drang, doch er erkennt sich als frei, ihm nachzugeben oder zu widerstehen...“[7]
Auch ist Tieren ebenso wie Menschen grundsätzlich das Recht gleich, kein (unnötiges) Leid zugefügt zu bekommen. Ein per Natur gegebenes Recht, das nicht nur für alle Vernunftbegabten, sondern für alle empfindungsfähigen Wesen aufgrund ihrer Fähigkeit gilt, Leid und Schmerzen zu empfinden. So gesehen kann Rousseau auch als Vorreiter ökologischer Ethik angesehen werden.
Deutsche Ausgaben
- Johann Jacob Rousseau, Bürgers zu Genf Abhandlung von dem Ursprunge der Ungleichheit unter den Menschen, und worauf sie sich gründe. Übersetzt von Moses Mendelssohn. Deutsche Erstausgabe Berlin 1756, online
- Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen. Herausgegeben und übersetzt von Philipp Rippel. Reclam, Ditzingen, 1998
- Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes / Diskurs über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen. Kritische Ausgabe des integralen Textes mit sämtlichen Fragmenten und ergänzenden Materialien nach den Originalausgaben und den Handschriften neu ediert, übersetzt und kommentiert von Heinrich Meier. Schöningh, Paderborn, Reihe: UTB für Wissenschaft, Bd. 725, 1984. (7. Auflage 2019)
- Schriften zur Kulturkritik: Über Kunst und Wissenschaft (1750). Über den Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen (1755). Französisch–Deutsch. Felix Meiner, Hamburg 1995
Literatur
- Jean Lechat: Discours sur les sciences et les arts. Discours sur l’origine et les fondements l’inégalité parmi les hommes. Rousseau. (Interpretationen) Reihe Balises, Serie Oeuvres #91, Nathan, Paris 1994, ISBN 2-09-180758-3[8]
Weblinks
Einzelnachweise
- Jean-Jacques Rousseau: Diskurs über die Ungleichheit (Ed. Meier). UTB, 2008, S. 4 (Fußnote 1: „Die Übersetzung Abhandlung trifft weder die literarische Form […], noch macht sie den Verweisungszusammenhang transparent […]. Discours heißt im Französischen außerdem und zuallererst gesprochene Rede.“ (Heinrich Meier)).
- Aristoteles: Politik. I, 5: „Nicht in depravierten Dingen, sondern in jenen, die sich in einem guten Zustand gemäß der Natur befinden, muß man betrachten, was natürlich ist.“.
- Jean-Jacques Rousseau: Œuvres complètes. Band III. Bibliothèque de la Pléiade, 1959, S. 153–154.
- Jean-Jacques Rousseau: Diskurs über die Ungleichheit (Ed. Meier). UTB, 2008, S. 173 (Wenn Rousseau hier von société civile spricht, ist dies im präzisierten Sinne zu verstehen und nicht im Sinne Hegels oder Marx’ (vgl. Fußnote 214, ebd.)).
- Jean-Jacques Rousseau: Gesellschaftsvertrag. Reclam, 2003, S. 5.
- Dietrich Benner und Friedhelm Brüggen: „Das Konzept der Perfectibilité bei Jean-Jacques Rousseau. ein Versuch, Rousseaus Programm theoretischer und praktischer Urteilsbildung problemgeschichtlich und systematisch zu lesen.“ In: Otto Hansmann (Hrsg.): Seminar: Der pädagogische Rousseau. Band II: Kommentare,Interpretationen, Wirkungsgeschichte. Deutscher Studien Verlag, Weinheim, 1996, S. 12–48.
- Jean-Jacques Rousseau (Erstausgabe 1755): Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen. Aus dem Französischen übersetzt und herausgegeben von Philipp Rippel. Reclam, Stuttgart, Bibliographisch ergänzte Ausgabe 2010, S. 45.
- Kapitelweise Interpretation, mit Zitaten von wichtigen Absätzen; synoptische Zeittafel des Lebens Rousseaus und der europäischen (Literatur-) Geschichte; besonders wertvoll sind die Anhänge (Annexés) mit verschiedenen Begriffslisten u. a. Bibliographie. In Französisch.