Zimmerstutzen
Der Zimmerstutzen ist eine Traditionswaffe, mit der bereits im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts zur Unterhaltung und auch schon sportlich geschossen wurde. Mit dem Zimmerstutzen werden noch heute Wettkämpfe ausgetragen bis hinauf zur Deutschen Meisterschaft. Geschossen wird heute im stehenden Anschlag auf eine Entfernung von 15 m. In Deutschland sind die Regeln zum Schießen mit dem Zimmerstutzen in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes festgehalten.
Der Zimmerstutzen ist zum Schießen auch in geschlossenen Räumen bestimmt als preiswertere Alternative zum großkalibrigem Sportgewehr, einem so genannten Feuerstutzen. Anfang des 20. Jahrhunderts verfügten manche Schützenvereine für ihre Mitglieder über eine Anlage für das Schießen mit dem Zimmerstutzen. Gab es eine solche Schießanlage nicht, schoss man in einer Gaststätte im Nebenzimmer oder auf der Kegelbahn. Noch heute gibt es Schützenvereine, die sich Zimmerschützengesellschaft o. ä. nennen, auch wenn sie inzwischen eine moderne Schießanlage haben. Das sportliche Schießen mit dem Luftgewehr kam erst in den 1950er Jahren auf, davor wurden Luftgewehre als Kinderspielzeug betrachtet.
Technik
Technisch gesehen ist ein Zimmerstutzen eine Büchse (Gewehr) mit gezogenem Lauf, der jedoch, bedingt durch die Art der Munition (siehe unten) nur zwischen 15 cm und 30 cm lang ist. Dieser Lauf ist (um eine ausreichende Visierlinie zu erreichen) in ein Trägerrohr eingebracht, auf dem auch die vordere Visiereinrichtung befestigt ist. Der Lauf ist wegen des geringen Antriebs des Geschosses nicht länger, als zu dessen Drallstabilisierung notwendig, damit die abgefeuerte Kugel nicht durch die Reibung im Lauf mehr als nötig abgebremst wird.
Bei frühen Zimmerstutzen befindet sich der kurze Lauf meist im vorderen Teil des Trägerrohrs und wird mittels einer ausschwenkbaren Klappe, dem so genannten „Ladelöffel“, geladen. Grund hierfür ist einerseits, dass oft Feuerstutzen mit „ausgeschossenen“ (abgenutzten) Läufen durch Ausbohren und Einlöten des kleinkalibrigen Läufchens zu Zimmerstutzen umgebaut wurden, andererseits sollte die Waffe natürlich wie ein „richtiges“ Gewehr aussehen und sich auch so anfühlen. Die Entfernung zwischen der hinten liegenden Abzugsmechanik und dem am vorderen Ende der Waffe angebrachten Lauf wurde mitunter durch einen ca. 50 cm langen Schlagbolzen überbrückt, der sich im ursprünglichen Lauf der Waffe (der nunmehr als Trägerrohr diente) oder auch seitlich außerhalb befand. Spätere Zimmerstutzen sind technisch meist weitgehend mit einem Kleinkalibergewehr identisch; der kurze Lauf befindet sich am hinteren Ende des ansonsten leeren Trägerrohrs. In Serie gefertigt wurden Zimmerstutzen zuletzt nur noch bei der Firma Anschütz in Ulm; auch dieser Hersteller hat die Produktion dieser Waffen mittlerweile eingestellt.
Die Munition besteht normalerweise aus einer losen Blei-Rundkugel mit einem Kaliber von 4,3 mm bis 4,65 mm, wobei das genaue Kaliber durch eine zusätzliche „Nummer“ angegeben wird, die auf dem Lauf (oder vielmehr dem Trägerrohr) eingeschlagen ist. 4,3 mm misst die Kugel „Nummer 7“; die Kugel „Nummer 12“ hat einen Durchmesser von 4,55 mm (der Grund für die Kalibervielfalt dürfte sein, dass die benötigten Bleikugeln in einem Kugelturm gefertigt wurden und dabei in verschiedenen Größen anfielen). Die Läufe wurden also nach Kugelangebot gefertigt, die maximale Größe z. B. in Bayern aber schon im Jahr 1878 auf die Nr. 14, 4,65 mm limitiert. Ferner gehört zum Schießen eine winzige Hülse mit Randfeuerzündung, jedoch ohne Pulverladung, die hinter der Kugel in den Lauf eingelegt wird (es gibt auch Hülsen mit eingepresster Kugel und Schützen, die die Kugeln zuhause in die Hülsen drücken).
Beim Schuss wird die Kugel mangels Pulverladung allein von der explodierenden Zündmasse durch den Lauf getrieben. Hierdurch bedingt ist die Schusspräzision eines Zimmerstutzens erheblich schlechter als bei einem modernen Match-Luftgewehr, weil sich bei der winzigen Menge des Treibmittels Abweichungen umso stärker auswirken. Mancher Schütze bedient sich daher (mitunter geheimnisvoller) Mittelchen zum Einsalben der Kugeln, um die Schusspräzision zu verbessern; das Einölen der Kugeln vor dem Verschießen ist allgemein üblich. Interessant ist schließlich, dass in den letzten 20 Jahren die Hersteller von Match-, Luft- und Kleinkalibergewehren die Idee des kurzen Laufes wieder aufgegriffen haben, wenn auch mit anderer Begründung: Je kürzer die Zeit sei, in der sich das Geschoss im Lauf befindet, desto weniger Zeit habe der Schütze, den Schuss zu verwackeln.
Rechtslage
Österreich
Seit der Änderung des Österreichischen Waffengesetzes (1996 Waffg) vom 14. Dezember 2019 wird der Zimmerstutzen der Kategorie C zugerechnet und muss daher behördlich oder über den Waffenhändler gemeldet werden. Auch die Verwahrung muss sicher gegen Benutzung Unbefugter gewährleistet sein. Zimmerstutzen und die für Zimmerstutzen gedachte Munition sind in Österreich ab 18 Jahren frei erhältlich.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Runderlass 2006 zum Österreichischen Waffengesetz 1996 (PDF; 835 kB) (Memento vom 28. Dezember 2015 im Internet Archive)