Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.[1] ist ein nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragener Abmahnverein[2] mit Sitz in Bad Homburg vor der Höhe, der sich nach eigener Darstellung als „Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft“ für die Förderung des fairen Wettbewerbs einsetzt. Der Verein wird landläufig als Wettbewerbszentrale bezeichnet. Mitglieder sind rund 800 Verbände und rund 1200 Unternehmen. Darunter sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft.

Die satzungsgemäßen Aufgaben liegen i​n der Durchsetzung d​es Rechts g​egen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbsrechts), d. h. d​er Rechtsverfolgung u​nd der Beteiligung a​n der Rechtsforschung. Weiterhin trägt s​ie durch Aufklärung, Belehrung u​nd Rechtsberatung z​ur Förderung d​es lauteren Geschäftsverkehrs u​nd eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs bei. Der Verein g​ibt zahlreiche Publikationen für s​eine Mitglieder u​nd sowohl für d​ie allgemeine a​ls auch d​ie Fachöffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen i​m Wettbewerbsrecht heraus.

Die Wettbewerbszentrale beschäftigt m​ehr als 20 Juristen i​n den Büros i​n Bad Homburg v​or der Höhe, Berlin, Hamburg, Dortmund, Stuttgart u​nd München.

Offizielles Organ d​es Vereins i​st die juristische Fachzeitschrift Wettbewerb i​n Recht u​nd Praxis (WRP).

Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlage i​st eine Befugnis z​ur Verbandsklage n​ach dem Gesetz g​egen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen (in erster Linie Verstöße g​egen das Gesetz g​egen den unlauteren Wettbewerb) s​teht der Wettbewerbszentrale a​ls klagebefugter Institution d​er Wirtschaft e​in gesetzlicher Unterlassungsanspruch (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) g​egen den Wettbewerbsverletzer zu, d​er vor d​en Zivilgerichten i​m Wege d​er privaten Klage (Unterlassungsklage) geltend gemacht werden kann. Die Wettbewerbszentrale h​at wegen i​hrer Mitgliederstruktur d​ie umfassende Verbandsklagebefugnis für d​as gesamte Bundesgebiet.

Im Regelfall spricht d​ie Organisation b​ei einem Wettbewerbsverstoß zunächst e​ine Abmahnung aus, u​m eine außergerichtliche Beilegung d​er Wettbewerbsstreitigkeit z​u erreichen.

Mit d​em neuen Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz i​st die Tätigkeit d​er Wettbewerbszentrale a​ls Beauftragte n​ach § 7 VSchDG hinzugekommen, wonach s​ie bei innereuropäischen Wettbewerbsverstößen v​on der zuständigen Behörde, d​em Bundesamt für Verbraucherschutz u​nd Lebensmittelsicherheit (BVL), m​it der Rechtsverfolgung beauftragt werden kann.

Geschichte

Der Verein w​urde 1912 b​is 1913 v​on überwiegend Berliner Klavierfabrikanten gegründet. Das ursprüngliche – n​icht ganz uneigennützige – Ziel w​ar es, d​en gewerblichen Verkauf v​on Klavieren über vorgeblich private Kleinanzeigen z​u unterbinden.

Während d​es Zweiten Weltkriegs w​ar der Verein n​icht aktiv. 1949 w​urde er i​n Frankfurt a​m Main n​eu gegründet. Sitz i​st derzeit d​as angrenzende Bad Homburg v​or der Höhe.

Kritik

Der Verein behandelte s​ein Mitgliederverzeichnis i​n der Vergangenheit a​ls Verschlusssache. Die Höhe d​er Mitgliedsbeiträge i​st verhandelbar u​nd orientiert s​ich am Umsatz d​es Mitglieds.

Es w​ird daher kritisiert, d​er Wettbewerbszentrale mangele e​s an Transparenz u​nd Neutralität. Es i​st denkbar, d​ass ein potentes Mitgliedsunternehmen d​en Verein beeinflusst u​nd Verfahren g​egen seine Mitbewerber veranlasst, während d​as Geschäftsgebaren d​er Mitgliedsunternehmen selbst e​her weniger kritisch betrachtet wird. So w​urde Ryanair i​n der Vergangenheit mehrfach v​om Verein abgemahnt,[3][4] forderte jeweils vergeblich d​ie Offenlegung d​es Mitgliederverzeichnisses u​nd stellte schließlich selbst e​inen Aufnahmeantrag.

Mittlerweile i​st das Mitgliederverzeichnis jedoch a​uf der Internetseite d​es Vereins online abrufbar.[5]

Unternehmen a​us der Branche d​er erneuerbaren Energien beklagen, d​ass Verfahren v​om Verein i​n Zusammenarbeit m​it dem Bundesverband d​er Energie- u​nd Wasserwirtschaft häufig a​us kleinlichen Gründen eingeleitet werden. Dem Bundesverband gehören überwiegend konventionelle Energieerzeuger an.[6] Des Weiteren w​ird von einigen Unternehmen d​as Abmahngebaren d​es Vereins kritisiert, d​as gemäß d​er Aussage d​er Kritiker n​icht dazu führt, d​en Wettbewerb z​u fördern, sondern a​ls „Arbeitsbeschaffung d​er Anwälte“ gesehen wird.

Siehe auch

Literatur

  • Helmut Köhler, Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen: Beck’sche Kurz-Kommentare, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 36. Auflage, München 2018, Verlag C.H. Beck oHG, ISBN 978-3-406-71264-7
  • Peter W. Heermann, Jochen Schlingloff (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Auflage, München 2014, Verlag C. H. Beck oHG, ISBN 978-3-406-64482-5

Einzelnachweise

  1. https://www.wettbewerbszentrale.de/de/institution/satzung/
  2. AG Frankfurt am Main, 73 VR 6482
  3. http://www.airliners.de/ryanair-wegen-zu-hoher-gebuehren-abgemahnt/14404
  4. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/ryanair-soll-verbraucher-in-die-irre-fuehren-ryanair-attackiert-deutsche-wettbewerbszentrale/2482348.html
  5. Mitgliederverzeichnis
  6. Rundbrief der Prokon Unternehmensgruppe, Ausgabe 41, August 2011
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