Wismarer Wappen
Das Wappen der Hansestadt Wismar zeigt die Hansekogge mit dem Stierkopf aus dem mecklenburgischen Stammwappen. Dieser Stierkopf findet sich auch im Wappen Mecklenburg-Vorpommerns. Heraldisch ist die rot-weiße Flagge der Hanse integriert. Das Wappen wird durch die Bürgerschaft der Hansestadt geführt.
Hansestadt Wismar Land Mecklenburg-Vorpommern | |
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Blasonierung | |
Mastflagge | |
Basisdaten | |
Einführung: | 1995 |
Rechtsgrundlage: | |
Belege: |
... |
Änderungen: | 1918, 1995 |
Quellen | |
1 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar: §1, Abs. 2 |
Als Signet wird auch alleinig der Stierkopf verwendet. Dieses historisch ältere Wappen ist ebenfalls eingeführt. Es darf als gemeinfreies Wappenzeichen von jedem verwendet werden.
Geschichte
Das älteste Siegel der Stadt von 1250 zeigt bereits die Kogge und einen Schild mit Stierkopf am Mast. Das Schiff weist auf die Bedeutung des Handels der Hanse- und Hafenstadt, die Fische darunter auf die des Fischfangs hin. Die Möwe erscheint erst im 14. Jahrhundert auf dem Siegel, ihre Bedeutung oder Zuschreibung ist nicht überliefert. Der Schild am Mast weist auf das Wappenzeichen in DeutschlandHerzogtum Mecklenburg, zu dem die Stadt bereits früh gehörte.
- 1250
- 14. Jh.
Bis 1918 war das Wappen der Stadt das Kleine Wappen mit dem Stierkopf und den rot-weißen Streifen von der Flagge Wismars. Ab 1918 wurde das alte Siegel als Wappen geführt, in diesem Fall mit blauem Feld, welches ab 1995 silber ist.
Aktuelles Wappen
Das heutige Wappen wurde am 30. Juni 1994 durch das Innenministerium anerkannt und unter der Nr. 27 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert.
Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar blasoniert das Wappen folgendermaßen: „Das Wappen zeigt in Silber über blauem Wellschildfuß, darin drei (2:1) silberne Fische, die oberen zugewendet, der untere nach links gekehrt, eine nach links schwimmende rote Kogge mit zwei silbernen Streifen längs der Deckslinie, goldbeschlagenem Ruder und goldenem Bugspriet; am Mast eine goldene Tatzenkreuzspitze, darunter eine nach links wehende, zweimal von Silber und Rot längsgestreifte Flagge, ein goldener Mastkorb und ein goldener Schild, dieser belegt mit einem herschauenden schwarzen Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; auf dem Bug der Kogge eine nach links gekehrte widersehende natürliche Möwe.“
Weiterhin heißt es dort über das Signet: „Das frühere, ehemalige Wappen der Stadt Wismar – gespalten, rechts in Gold ein halber herschauender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell am Spalt; links vier Querbänder gleicher Breite von Silber und Rot – darf als Wappenzeichen (Signet) weiterverwendet werden“.[1]
- bis 1918
Signet - 1918–1995
- seit 1995
offiziell genutzte Darstellung
Quellen
Literatur
- Georg Braun (Hrsg.), Frans Hogenberg: Civitates Orbis Terrarum. Köln 1572–1612.
Weblinks
Einzelnachweise
- Vgl.: Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 25. August 1994 (Memento vom 28. Oktober 2011 im Internet Archive) (PDF; 22 kB).