Waffenverbotszone
Als Waffenverbotszone (in Deutschland abgekürzt WVZ) wird ein Gebiet bezeichnet, in dem per behördlicher Verordnung das Mitführen von Waffen verboten ist (Waffenverbot). Die Waffenverbotszone kann zeitlich begrenzt werden und gibt der Polizei beziehungsweise den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, an Kriminalitätsschwerpunkten verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchzuführen. Zusätzlich ist oft eine polizeirechtliche Zone eingerichtet, welche das Mitführen von sogenannten gefährlichen Gegenständen untersagt.
Deutschland
Waffengesetz
In Deutschland ist der Erlass von Waffenverbotszonen in § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes geregelt. Zuständig für den Erlass der Verordnung sind die Landesregierungen. Das Führen von Waffen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen kann verboten werden, wenn an diesen Orten wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.[1][2]
Mit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG)[3][4] können künftig auch öffentliche und besonders frequentierte Plätze zu WVZ erklärt werden, ohne vorher als kriminell gelten zu müssen. Die Behörden können ein verschärftes Messerverbot aussprechen: Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge, die über vier Zentimeter lang ist, dürfen dann nicht mehr getragen werden.
Polizeirecht
Nach dem Polizeirecht der Länder können per Verordnung Zonen errichtet werden, in denen das Mitführen von sogenannten gefährlichen Gegenständen untersagt ist.[5]
Orte mit Waffenverbotszonen
Waffenverbotszonen gab oder gibt es in Deutschland beispielsweise in den Städten Berlin[6], Hamburg[7], Köln (Ringe)[8],Köln (Zülpicher Straße)[9], Düsseldorf-Altstadt[10], Leipzig (Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld)[2] oder Saarbrücken[11], die allesamt in unterschiedlichen Ländern liegen.
Österreich
In Österreich ist die Verordnung von Waffenverbotszonen in § 36b Sicherheitspolizeigesetz (SPG)[12] geregelt, zuständige Behörde ist die jeweils örtlich zuständige Sicherheitsbehörde I. Instanz. Es ist verboten, eine Waffenverbotszone mit Waffen (gemäß § 1 WaffG 1996) oder Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen bzw. deren Kleidung, Fahrzeuge etc. zu durchsuchen, wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen das Verbot verstoßen. In diesem Fall sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, die Waffe oder den Gegenstand sicherzustellen. Über die Personen kann die Behörde gemäß § 84 SPG eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 500 Euro, im Wiederholungsfall bis in Höhe von bis zu 2.300 Euro, verhängen. Waffenverbotszonen können nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten und nur für öffentliche Orte, in denen aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, zu befürchten [ist], dass es [...] zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird, verordnet werden.
Waffenverbotszonen gab oder gibt es in den Städten Wien[13], Linz[14] und Innsbruck[15].
Einzelnachweise
- § 42 Abs. 5 S. 1 WaffG, eingesehen am 3. Januar 2020
- mdr.de: Was ist in der Leipziger Waffenverbotszone erlaubt? | MDR.DE. Abgerufen am 3. Februar 2019.
- Bundesrat - Suche - Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften. Abgerufen am 17. Februar 2020.
- Waffenrechtsänderungsgesetz. Abgerufen am 23. Februar 2020.
- Zum Beispiel für Hamburg § 1 Abs. 1 des Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). Abgerufen am 3. Januar 2020.
- Waffenverbot an Berliner Bahnhöfen wird ausgeweitet. In: rbb24.de. 31. Oktober 2018, abgerufen am 27. Mai 2019.
- Polizei kontrolliert Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof. In: welt.de. 27. Mai 2018, abgerufen am 27. Mai 2019.
- NRW führt Waffenverbotszonen ein. In: https://www.n-tv.de. 21. Dezember 2021, abgerufen am 21. Dezember 2021.
- NRW führt Waffenverbotszonen ein. In: https://www.n-tv.de. 21. Dezember 2021, abgerufen am 21. Dezember 2021.
- NRW führt Waffenverbotszonen ein. In: https://www.n-tv.de. 21. Dezember 2021, abgerufen am 21. Dezember 2021.
- Waffenverbotszone zum Jahreswechsel in Saarbrücker City. In: saarbruecker-zeitung.de. 20. Dezember 2018, abgerufen am 27. Mai 2019.
- § 36b SPG, eingesehen am 27. Mai 2019
- Ab Februar gelten zwei Waffenverbotszonen in Wien. In: diepresse.com. 30. Januar 2019, abgerufen am 27. Mai 2019.
- Linz bekommt ab Dezember eine Waffenverbotszone. In: nachrichten.at. 28. November 2018, abgerufen am 27. Mai 2019.
- Thomas Hörmann: Waffenverbotszone in Innsbruck: Ab 1. März auch am Bahnhof. In: tt.com. 26. Februar 2019, abgerufen am 27. Mai 2019.