Vortrag

Der Ausdruck Vortrag bezeichnet

  • eine Rede vor einem Publikum
  • einen Fachvortrag bei Tagungen oder in Schulen, siehe Referat (Vortrag)
  • die Darbietungsweise eines Musikstückes, siehe Vortrag (Musik)
  • die Darbietung oder Präsentation von Lyrik oder Prosa, siehe Rezitation
  • im Rechnungswesen den Endbestand eines Kontos, das nach Abschluss einer Rechnungsperiode in die nächste Rechnungsperiode übernommen wird, z. B. der Rechnungsvortrag oder der Gewinn- bzw. Verlustvortrag, siehe Vortrag (Rechnungswesen)
  • im Rechtswesen das prozessuale Vorbringen einer Partei, siehe Vorbringen

Im Staatsrecht d​es Schweizer Kantons Bern bezeichnet m​an mit Vortrag d​ie Begründung u​nd Erläuterung e​iner Vorlage, d​ie der Regierungsrat (Exekutive) d​em Grossen Rat (Legislative) unterbreitet.

Siehe auch:

Wiktionary: Vortrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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