Verkehrsrechtliche Anordnung
Die verkehrsrechtliche Anordnung (kurz VAO oder VRAO) oder verkehrsbehördliche Anordnung (kurz VBAO) ist in Deutschland die Anordnung einer Straßenverkehrsbehörde, mit der die Straßenbenutzung aus Gründen der Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs geregelt wird. Rechtsgrundlage ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die VAO ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.
Arbeitsstellen
Die VAO erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken (§ 45 Abs. 6 StVO). Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsstelle und der geplanten Arbeiten auch Angaben zur Dauer, der erforderlichen Beschilderung und Markierung sowie die Benennung einer verantwortlichen Person.
Die verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig unter Verwendung eines entsprechenden Formulars mit beigelegtem Verkehrszeichenplan zu beantragen und muss präzise umgesetzt werden. Abweichungen, beispielsweise bei der Beschilderung, sind nicht zulässig. Auch der genehmigte Zeitraum ist exakt einzuhalten; ist dieser abgelaufen, muss eine Verlängerung beantragt werden.
Normen und Standards
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)
- Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)