Ute Jung
Ute Jung (geboren 30. Oktober 1970 in Meiningen) ist eine deutsche Juristin und Richterin. 2017 wurde sie an den Thüringer Verfassungsgerichtshof berufen.
Beruflicher Werdegang
Nach dem Studium der Geschichte, Germanistik und Rechtswissenschaft in Dresden und Jena war Ute Jung von 1996 bis 1997 Mitarbeiterin an der Universität Jena.[1] Ab 1998 war sie Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Gera.[1] 1999 wurde sie mit einer Arbeit über das Thema Die Unabhängigkeit als konstitutives Element im Koalitionsverfassungs- und Tarifvertragsrecht promoviert.
Ab 2005 war Ute Jung Richterin am Verwaltungsgericht Gera und wurde dort am 1. Juli 2017 zur Vorsitzenden Richterin befördert. Mittlerweile ist sie Richterin am Thüringer Oberverwaltungsgericht.
Vom Thüringer Landtag wurde Ute Jung 2017 zum stellvertretenden Mitglied am Thüringer Verfassungsgerichtshof gewählt. Ihre Amtszeit läuft bis 2024.[2]
Publikationen (Auswahl)
- Die Unabhängigkeit als konstitutives Element im Koalitionsverfassungs- und Tarifvertragsrecht. Europäische Hochschulschriften Recht, Band 2692. Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften 1999, ISBN 978-3631351444
Weblinks
Einzelnachweise
- Die Unabhängigkeit als konstitutives Element im Koalitionsverfassungs- und Tarifvertragsrecht. 1. Juli 1999, abgerufen am 28. März 2021.
- Thüringer Verfassungsgerichtshof. Abgerufen am 28. März 2021.