URBAN
Die Gemeinschaftsinitiative[1] URBAN (auch URBAN I genannt, gefolgt von URBAN II)[2] dient der wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung krisenbetroffener Städte und Stadtviertel zur Förderung einer dauerhaften Stadtentwicklung.
Dies wird insbesondere als notwendig angesehen, da den Städten im Rahmen einer nachhaltigen städtischen Entwicklung und des Beitrags der Städte, insbesondere der Städte mittlerer Größe, eine besondere Rolle bei der Regionalentwicklung zukommt.[3]
Gemeinschaftsinitiative
Die Europäische Gemeinschaft (Union) unterstützt die Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt mit den Strukturfonds. Die Gemeinschaftsinitiativen dienen dazu bei spezifischen Problemen innerhalb der Gemeinschaft die betroffenen Regionen in den Mitgliedstaaten bei der Lösung zu unterstützen. Beispiel für Gemeinschaftsinitiativen sind:[4]
Ziel
Durch die Gemeinschaftsinitiative URBAN sollen krisenbetroffene Stadtviertel unterstützt werden. Insbesondere im Hinblick auf die drei Auf- und Ausgabenschwerpunkte
- physische und ökologische Erneuerung, soziale Eingliederung sowie
- Unternehmertum und
- Beschäftigung.
Ziel der Gemeinschaftsinitiative URBAN ist auch die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung von krisenbetroffenen Städten und Stadtrandgebieten zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung. Diese Maßnahme hat besondere Bedeutung, da in der Europäischen Union aktuell etwa 80 % der Bevölkerung in Städten lebt.
URBAN ist nicht zur Lösung aller Probleme der Städte geeignet oder geplant. Es ist als ein Modell für die nationale Politik und ein Mittel zur Verbreitung von bewährten Praktiken gedacht.
Dauer
URBAN wurde im Jahre 1994 gestartet und endete 1999. Bereits vor 1994 waren erste städtische Pilotprojekte gefördert worden.[10]
Finanzierung
URBAN wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Insgesamt 118 Städte in der EU wurden mit der Gemeinschaftsinitiative URBAN I mit einem Gesamtrahmen von über 900 Millionen Euro unterstützt.
Beispiele von Maßnahmen in URBAN (1994–1999)
- Restaurierung des historischen Zentrums von Bari (Italien),
- Erneuerung des Lasipalatsi (Helsinki, Finnland),
- Beschäftigungsbus (Porto, Portugal),
- Wiederbelebung eines lokalen Marktes und die Förderung von Unternehmen von Zuwanderern in Wien (Österreich),
- Projekt in Barcelona (Spanien) zur sozialen Eingliederung von Jugendlichen (das darauf abzielte, die Zahl von Schulabbrüchen und das Fernbleiben vom Unterricht zu verringern),
- Sportanlage in Marseille (Frankreich).
Schlussfolgerung für die EU
Die aus URBAN, INTERREG, LEADER und EQUAL erlangten Erkenntnisse und daraus entwickelten Konzepten sind für die künftige europäische Politik sehr wichtig. Die Europäische Kommission zieht folgende Lehren aus diesen Gemeinschaftsinitiativen (Beispiele):[11]
- Es ist ein integrierter Ansatz notwendig, wobei Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftsmaßnahmen auf einem begrenzten Gebiet kombiniert werden, um eine ganzheitliche Antwort auf die vielschichtigen Probleme des Gebiets zu formulieren;
- Die Schwerpunkte sind auf relativ kleine Gebiete zu legen, wodurch der Einfluss und die Sichtbarkeit der Aktion gesteigert werden können („value for money“);
- Gebiete sind gemäß nationalen Bedürfnissen und Prioritäten auszuwählen und dabei gleichzeitig die Gemeinschaftskriterien und ein transparentes Auswahlverfahren zu respektieren (Flexibilität);
- Verwaltungsvereinfachung und Flexibilität sollen gestärkt werden, insbesondere durch die Zusammenführung des Gemeinschaftsbeitrags in einem einzigen Fonds mit einheitlichen Verfahren, während auch weiterhin sämtliche Maßnahmen der Strukturfonds abgedeckt werden;
- Es sind starke Schwerpunktlegung auf lokale Partnerschaften, die lokale Initiativgruppen mit einschließt, zu legen. Damit werden lokale Kapazitäten geschaffen, wodurch die Programme effizienter umgesetzt werden können. Dadurch werden auch neue europäische Verwaltungsmodelle gefördert, was den Bürgern Europa näher bringt.
Einzelnachweise
- Vgl. Art. 20 Verordnung (EG) Nr. 1260/99 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (ABl 1999 L 161/1). Die VO 1260/1999/EG wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds aufgehoben (ABl. L 210/25). In der Verordnung 1083/2006/EG wird der Begriff „Gemeinschaftsinitiative“ nicht mehr verwendet.
- Vgl. dazu: Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 28. April 2000 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung – URBAN II. C(2000) 1100 – Amtsblatt C 141 vom 19. Mai 2000.
- Vgl. dazu den 13. Erwägungsgrund und Art 3 Abs. 3 der VO 1260/1999/EG.
- Durch die Agenda 2000 wurden die Strukturfonds reformiert und auf vier reduziert
- Art 20 Abs. 1 Bst. a) VO 1260/1999/EG. Die Gemeinschaftsinitiative dient der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft. INTERREG wird wie URBAN nunmehr aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. INTERREG III (2000–2006) siehe ABl 2000 C 143/6.
- URBAN II (2001–2006) baut den Erfolg von URBAN I aus und darauf auf. URBAN II sieht im Verhältnis zu URBAN I eine rationalisiertere Verwaltung, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Städten, transparentere Kriterien für die Auswahl von Städten und ein Netzwerkprogramm für den Erfahrungsaustausch vor.
- Art 20 Abs. 1 Bst. b) VO 1260/1999/EG.
- Art 20 Abs. 1 Bst. c) VO 1260/1999/EG. Die Gemeinschaftsinitiative fördert die Entwicklung des ländlichen Raumes. LEDAER wird aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL, Abteilung Ausrichtung) finanziert. LEADER+ (2000–2006) siehe ABl 2000 C 139/5.
- Art 20 Abs. 1 Bst. d) VO 1260/1999/EG. Die Gemeinschaftsinitiative dient der transnationalen Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt. Dabei soll die soziale und berufliche Eingliederung von Asylwerbern berücksichtigt werden. EQUAL wird aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert. EQUAL (2000–2006) siehe ABl 2000 C 127/2.
- Im Zeitraum 1989–1993 wurden von der EU 33 städtische Pilotprojekte (101 Mio. EUR) über EFRE gefördert. Diese Aktionen wurden gemäß Europäischer Kommission als ein Laboratorium angesehen, um originelle Ideen und innovative Konzepte zur Behandlung von städtischen Problemen zu testen (Bericht der Kommission aus dem Jahr 2002).
- Europäische Kommission (2002): eine erste Bewertung der Gemeinschaftsinitiative URBAN /* KOM/2002/0308 endg. */.
Weblinks
- EU-Förderprogramme, Übersicht.
- Europäische Kommission (2002): eine erste Bewertung der Gemeinschaftsinitiative URBAN /* KOM/2002/0308 endg. */.
- Verordnung (EG) Nr. 1260/99.
- Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.
- Vergleichende Studie: The European URBAN experience – seen from the academic perspective (239 Seiten)