Tierkrankenversicherung
Die Tierkrankenversicherung (TKV) zählt wie die Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Tierhalter-Rechtsschutzversicherung zu den Tierversicherungen. Eine TKV erstattet die erforderlichen Kosten der tiermedizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall für versicherte Haustiere wie Hunde, Katzen oder Pferde. Art und Umfang der Kostenerstattung sowie eventuelle Selbstbeteiligungen hängen wie in der privaten Krankenversicherung von der abgeschlossenen Versicherungspolice ab.[1]
Bei Abschluss der Tierkrankenversicherung macht der Halter unter anderem Angaben zu Alter, Rasse und Gesundheitszustand des Tieres. Diese Angaben werden in der Regel von der Versicherungsgesellschaft überprüft.
Versicherer bieten im Allgemeinen zwei Versicherungsmodelle für Tiere in unterschiedlichen Tarifoptionen an:
- eine Tierkrankenvollversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung mit Operations-Kostenschutz, die sämtliche ambulanten und stationären Kosten, die Nachsorge sowie Medikamente abdeckt, oder
- eine Operationskosten-Versicherung, die Eingriffe in Folge von Unfällen oder Krankheiten übernimmt
Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich nach der zu versichernden Tierart, der Rasse und dem Alter des Tieres bei Vertragsabschluss. Teilweise gibt es Altersgrenzen für die Aufnahme älterer Tiere. Bestimmte Krankheiten, zum Beispiel Erbkrankheiten bei Stammbaum-Tieren wie Rasse-Katzen oder Rasse-Hunden, sind von Versicherungsleistungen häufig ausgeschlossen. Tiere mit Vorerkrankungen werden teilweise gar nicht oder nur mit Einschränkungen oder mit Aufschlag versichert.
Leistungen der Tierkrankenversicherung und Pflichten des Versicherungsnehmers
Eine Tierkrankenversicherung übernimmt – abhängig vom gewählten Tarif – die ambulanten und stationären Tierarztkosten bei Unfällen und Verkehrsunfällen, Krankheiten und Operationen. Teilweise sind Routineuntersuchungen, die Kastration und Vorsorgemaßnahmen wie Schutzimpfung gegen Tollwut oder die Zecken-Prophylaxe mit abgedeckt.
Tierärzte rechnen ihre Leistung nach der Tierärztlichen Grundverordnung (GOT)[2] ab. Dabei kann der einfache, der zweifache oder der dreifache Satz für eine Behandlung anfallen. Die vom Veterinär in Rechnung gestellte Höhe richtet sich nach Zeitaufwand und Komplexität der Behandlung.
Manche Versicherer tragen lediglich die Behandlungskosten in Höhe des einfachen Gebührensatzes. Rechnet der behandelnde Tierarzt höher ab, muss der Tierhalter den Differenzbetrag zahlen.
Tierkrankenversicherungen mit höheren Tarifen schließen teilweise den zweifachen oder dreifachen Satz ein. Dafür steigt die monatliche finanzielle Belastung.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Es bestehen für den Versicherungsnehmer unter anderem folgende Pflichten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
- Die im Antrag gestellten Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
- Die Rechnung gestellte Versicherungsprämie müssen rechtzeitig und vollständig bezahlt werden.
- Sobald sich das versicherte Risiko wesentlich verändert, müssen diese Veränderungen angezeigt, damit der Vertrag ggf. angepasst wird.
- Unverzügliches Melden jeden Versicherungsfalls.
- Im Versicherungsfall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und den Versicherer durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Tierkrankenversicherung für Hunde
Krankenvollversicherungen gibt es für Hunde, die als Haustiere gehalten werden, für Zuchttiere und Berufshunde wie Blindenführhunde, Jagdhunde, Rettungshunde und Therapiehunde. Der WDR geht bei einem mittelgroßen Hund und einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 12 Jahren von fünf Operationen aus. Insgesamt werden Tierarztkosten mit durchschnittlich 6.600 Euro veranschlagt.[3]
Tierhalter haben die Wahl, die Summe komplett selbst zu zahlen oder (teilweise) auf die Leistungen einer Tierversicherung zurückzugreifen.
In einer Hundevollversicherung sind in der Regel folgende Leistungen enthalten:
- Kastration
- Schutzimpfungen
- Operationen bei Krankheit und Unfall
- Ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen
Einfache Hundekrankenversicherungen sind günstiger, decken allerdings z. B. Operationen nicht mit ab. Hundehalter haben die Möglichkeit, statt einer Krankenvollversicherung eine reine Operationskosten-Versicherung (OP-Kostenversicherung) abzuschließen, die im Verhältnis günstiger ist.
Tierkrankenversicherungen für Katzen
In deutschen Haushalten leben ca. 8,4 Millionen Hauskatzen. In über 700 Städten und Gemeinden bestehen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverpflichtungen.[4] Der deutsche Tierschutzbund strebt eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen an.
Einige Katzenvollversicherungen übernehmen die anfallenden Kosten für Kastrationen, Kennzeichnungen (Chippen und/oder Tätowierungen) und Registrierungen. Auch Routine-Untersuchungen und Behandlungen im Krankheitsfall sind teilweise abgedeckt. Manche Tarife schließen auch die Geburtshilfe bei Zuchttieren ein.
Tierhalter, für die eine Vollversicherung für Ihre Katzen wegen der monatlichen Versicherungsbeiträge nicht infrage kommt, können sich durch eine günstigere OP-Versicherung vor hohen Kosten schützen. Damit ist die tierärztliche Behandlung von Katzen im Krankheitsfall und bei Unfällen abgesichert.
Tierkrankenversicherungen für Pferde
Für Pferdehalter gibt es die Möglichkeit, eine Pferdekrankenversicherung als Vollversicherung oder eine Operationskosten-Versicherung abzuschließen. Allerdings klammern bestimmte Tarife manche Operationen und Krankheiten aus, wie z. B. Hufabszesse, oder schränken die Kostenübernahme auf einen festen Betrag ein.
In einer Pferdevollversicherung sind in der Regel folgende Leistungen enthalten:
- Tierärztliche Behandlungen
- Operationsschutz bei Unfall und Krankheit
- Diagnostik
- Zahnbehandlungen
- Stationäre Aufnahme in der Tierklinik
Tierkrankenversicherungen in Deutschland und Europa
Von den rund 20 Millionen in Deutschland lebenden Hunden und Katzen haben etwa 5 % eine Tierkrankenversicherung.[5]
In anderen europäischen Ländern sind Tierkrankenversicherungen verbreiteter: In Schweden sind ungefähr 50 % der 800.000 Hunde sowie 16 % der 1,3 Millionen Katzen krankenversichert. In Großbritannien entscheidet sich jeder vierte Hundehalter für eine Hundekrankenversicherung. In den Niederlanden ist die gesundheitliche Versorgung von 10 % aller Hunde und Katzen über Tierversicherungen abgedeckt.[6]
Kritik an Tierkrankenversicherungen
Stiftung Warentest hat 18 Tarife von fünf deutschen Versicherungsgesellschaften verglichen. Die Verbraucherschützer kritisieren die hohen Beiträge auf der einen Seite und eingeschränkte Leistungen bei günstigeren Optionen auf der anderen Seite. Außerdem seien die Verträge kompliziert und schwer zu durchschauen. Die Verbraucherorganisation rät dazu, bei Abschluss einer Tierkrankenversicherung auf eine ausreichend hohe Deckung zu achten und das Kleingedruckte sehr genau zu lesen. Gleichzeitig wird zur Diskussion gestellt, dass es möglicherweise für Tierhalter sinnvoller ist, monatlich Geld für eventuelle Tierarztkosten anzusparen und auf teure Versicherungspolicen zu verzichten.[7]
Die Verbraucherzentrale bezweifelt, dass sich eine Tierversicherung für Tierhalter lohnt.[8] Sie rät dazu, die fälligen Tierarztkosten aus eigener Tasche zu bezahlen und das Geld lieber in eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu investieren.
Weitere Kritikpunkte sind, dass gerade ältere Hunde und Katzen, bei denen schwere Krankheiten zu erwarten sind, häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen sind oder nur zu sehr hohen Beiträgen versichert werden könnten.[9] Stattdessen könne Ratenzahlung beim Tierarzt vereinbart oder um ein Entgegenkommen bei der Abrechnung nach GOT gebeten werden.[10]
Einzelnachweise
- vgl. beispielsweise Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB TKHK 2013) Stand: 1. Oktober 2013
- GOT / Bundestierärztekammer e. V. Abgerufen am 14. Februar 2019.
- Ausgerechnet Hund: Was kostet ein Hund? 18. Mai 2018, abgerufen am 14. Februar 2019.
- Gemeinden mit Katzenkastrationspflicht. Abgerufen am 14. Februar 2019.
- Milliardengeschäft mit Haustieren - Kleinvieh macht auch reich. Abgerufen am 14. Februar 2019 (deutsch).
- TIER TV Alle Artikel von TIER.TV: Tierversicherung: Hierzulande noch ein Nischenmarkt. 13. Juni 2014, abgerufen am 14. Februar 2019 (deutsch).
- Stiftung Warentest: Tierkrankenversicherung - Tarife für Hunde und Katzen im Test - Stiftung Warentest. Abgerufen am 14. Februar 2019.
- Tierisch überflüssig: Krankenversicherungen für Haustiere. Abgerufen am 14. Februar 2019.
- Wachsender Markt: Das bieten Krankenversicherungen für Haustiere. Abgerufen am 14. Februar 2019.
- Augsburger Allgemeine: Hungertuch statt Hundedecke: Kein Geld für den Tierarzt. Abgerufen am 14. Februar 2019.