SwissHTA

SwissHTA i​st ein Projekt z​ur Weiterentwicklung v​on Health Technology Assessment (HTA) i​n der Schweiz. Initiiert w​urde das Projekt v​on santésuisse, d​em Verband d​er Krankenversicherer u​nd Interpharma, d​em Verband d​er forschenden Pharmaunternehmen, u​nter wissenschaftlicher Begleitung d​urch das Institut für Innovation u​nd Evaluation i​m Gesundheitswesen (InnoVal). In d​er Trägerschaft beteiligen s​ich daneben d​ie FMH, d​ie Verbindung d​er Schweizerischen Ärztinnen u​nd Ärzte, u​nd die SAMW, d​ie Schweizerische Akademien d​er Medizinischen Wissenschaften. Auch d​as Bundesamt für Gesundheit (BAG) u​nd seit 2012 d​ie Schweizerische Konferenz d​er kantonalen Gesundheitsdirektorinnen u​nd -direktoren (GDK) s​ind im Beobachterstatus a​m Projekt beteiligt.

SwissHTA w​urde im Sommer 2010 initiiert u​nd begann m​it einer Bestandesaufnahme d​er internationalen Erfahrungen m​it HTA u​nter besonderer Berücksichtigung gesundheitsökonomischer Evaluationen a​n einer Seminarveranstaltung m​it hochkarätigen Wissenschaftlern.[1][2]

Hintergrund

In einem Bericht vom August 2008 hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) Mängel im System der Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der Grundversicherung festgestellt.[3] Demnach besteht ein beträchtlicher Optimierungsbedarf für eine systematische, frühzeitige und prioritätengerechte Bewertung auch von komplexen Leistungen. Die PVK empfiehlt unter anderem, die Operationalisierung der WZW-Kriterien zu konkretisieren sowie das Assessment und das Appraisal künftig institutionell klar zu trennen. In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft, nach dem Krankenversicherungsgesetz jedoch nur solche Leistungen, welche wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien).[4] Der Schweizer Bundesrat hat Verbesserungen am heutigen System in Angriff genommen und sie in seinen Zielen für das Jahr 2012 bekannt gegeben.[5] Eine allfällige neue HTA-Agentur will der Bundesrat in das geplante Nationale Qualitätsinstitut integrieren. Das Qualitätsinstitut ist Teil der Konkretisierung der „Qualitätsstrategie im Schweizerischen Gesundheitswesen“, welche der Bundesrat am 28. Oktober 2009 verabschiedet hat. Health Technology Assessment (HTA) soll im Zusammenhang mit dem Zulassungsprozess von wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Leistungen sowie der regelmässigen Überprüfung bestehender Gesundheitsleistungen und den damit verbundenen Diskussionen hinsichtlich HTA-Institut weiter verfolgt werden.[6]

Projektziele

Die Projektträger von SwissHTA unterstützten die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundes im Gesundheitswesen. Demnach ist das Ziel die Qualität, aber auch die Transparenz weiter zu erhöhen, sowie die Effizienz zu steigern und somit auch die Kosten zu dämpfen.[7] Die Projektträger wollten nach eigenen Angaben einen Konsens über den Einsatz und die Ausgestaltung von Health Technology Assessment in der Schweiz erarbeiten, welchen den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Entwicklung und die in anderen Ländern gemachten Erfahrungen mit der Anwendung von HTAs reflektiert. Dafür haben sie Leitlinien erarbeitet, wie HTA zukünftig die Bewirtschaftung des gesamten Leistungskatalogs der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zielkonform unterstützen könnte.

Empfehlungen von SwissHTA

Die Mitglieder v​on SwissHTA empfehlen, b​ei der Weiterentwicklung v​on Health Technology Assessment i​n der Schweiz folgende Eckwerte z​u beachten:[8]

  • Trennung von Assessments (Synthese der verfügbaren Evidenz), Appraisals (Empfehlung auf Basis der Assessments) und Entscheide (über die Erstattung oder Preisentscheide);
  • Transparenz über Prozesse, Kriterien und Entscheide für neue wie auch für bestehende Gesundheitstechnologien;
  • Konkretisierung und Systematisierung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes (KVG);
  • praxisorientierte Anwendung der Prinzipien der evidenzbasierten Medizin unter Berücksichtigung der Relevanz und der Grösse klinisch-therapeutischer Effekte, des Grads des Vertrauens in die vorliegenden Daten anhand des verfügbaren Niveaus der Evidenz in Relation zum kontextabhängig besten erwartbaren Evidenzniveau und der Qualität der vorliegenden Studien;
  • Ausrichtung auf die Erwartungen („sozialen Präferenzen“) der Versicherten innerhalb der Grenzen normativer Vorgaben im Sinne der Schweizer Rechtstradition;
  • Wirtschaftlichkeitsbeurteilung ausgehend von Kostenfolgen und darauf folgend der Effizienz („Kosteneffektivität“), jedoch ohne normativ problematische reduktionistische Vereinfachungen wie beispielsweise kontextunabhängige Schwellenwerte für noch akzeptable Kosteneffektivität (etwa maximale Kosten je „QALY“);
  • Grenzsetzungen auf mehreren Ebenen (Mehrnutzen, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) unter Berücksichtigung des raschen Zugangs aller Patienten zu Innovationen;
  • vorausschauende Berücksichtigung von künftigen Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Literatur

  • Felix Straumann im Tages-Anzeiger vom 27. Januar 2012.
  • Schweizerische Ärztezeitung, 2011;92: 48, Editorial von Daniel Herren. Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, „Is newer better? Not always“.[9]
  • Schweizerische Ärztezeitung, 2012;93: 3, Beitrag von Thomas B. Cueni, Interpharma, „Health Technology Assessment in der Schweiz Pragmatische Lösungen zur Bewirtschaftung des Leistungskatalogs“.[10]
  • Schweizerische Ärztezeitung, 2012;93: 3, Beitrag von Christian Affolter, santésuisse, „Nationaler Konsens als Voraussetzung für den Einsatz von Health Technology Assessments“.[11]

Einzelnachweise

  1. Pressetext, 24. November 2010, abgerufen am 20. Juni 2012.
  2. Felix Straumann im Tages-Anzeiger vom 27. Januar 2012. „Prüfinstitut für Therapien geplant“.
  3. (PDF; 858 kB), Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Bericht vom 21. August 2008, abgerufen am 6. Juni 2012.
  4. , KVG Art. 32 Absatz 2, abgerufen am 20. Juni 2012.
  5. [Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 23. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.admin.ch], Jahresziele des Bundesrats, Beschluss vom 9. November 2011, abgerufen am 6. Juni 2012.
  6. [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Defekte_Weblinks&dwl=http://www.bag.admin.ch/aktuell/00718/01220/index.html?lang=de&msg-id=39309], Seite nicht mehr abrufbar], Suche in Webarchiven: , @1], @2]Vorlage:Toter Link/www.bag.admin.ch, Medienmitteilung des Bundesamts für Gesundheit vom 25. Mai 2011, abgerufen am 20. Juni 2012.
  7. [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Defekte_Weblinks&dwl=http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00305/11875/index.html?lang=de], Seite nicht mehr abrufbar], Suche in Webarchiven: , @1], @2]Vorlage:Toter Link/www.bag.admin.ch, Gesundheitspolitische Prioritäten des Bundes, laufend aktualisiert, abgerufen am 20. Juni 2012.
  8. , Konsens von SwissHTA, abgerufen am 6. Juni 2012
  9. , Schweizerische Ärztezeitung, 2011;92: 48, Editorial von Daniel Herren. Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, „Is newer better? Not always“, abgerufen am 20. Juni 2012.
  10. , Schweizerische Ärztezeitung, 2012;93: 3, Beitrag von Thomas B. Cueni, Interpharma. „Health Technology Assessment in der Schweiz Pragmatische Lösungen zur Bewirtschaftung des Leistungskatalogs“, abgerufen am 20. Juni 2012.
  11. , Schweizerische Ärztezeitung, 2012;93: 3, Beitrag von Christian Affolter, santésuisse, „Nationaler Konsens als Voraussetzung für den Einsatz von Health Technology Assessments“, abgerufen am 20. Juni 2012.
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