Strahlenschutzkommission
Die Strahlenschutzkommission (SSK) wurde 1974 als Beratungsgremium des Bundesministeriums des Innern gegründet. Sie entstand aus der Fachkommission IV „Strahlenschutz“ der am 26. Januar 1956 konstituierten Deutschen Atomkommission.[1] Die Atomkommission und damit auch die Fachkommissionen bestanden bis 1971. An ihre Stelle traten ab Dezember 1971 vier Fachausschüsse, von denen der Fachausschuss „Strahlenschutz und Sicherheit“ die bisherigen Aufgaben der Fachkommission IV der Atomkommission übernahm. Zur Geschichte der Atomkommission und ihrer Fachkommissionen mehr im Artikel Atompolitik. Die Geschäftsstelle befindet sich in Bonn.[2]
Nach der Satzung der Strahlenschutzkommission vom 21. Dezember 2009 hat die SSK den Auftrag, das zuständige Bundesministerium (zurzeit das Bundesumweltministerium, BMU) in den Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen zu beraten. Sie kann dazu Ausschüsse und Arbeitsgruppen für besondere Aufgabenbereiche einrichten. Derzeit gibt es sieben Ausschüsse zu den Themen Strahlenrisiko, Strahlenschutz in der Medizin, Radioökologie, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz, Nichtionisierende Strahlen, Strahlenschutz bei Anlagen.
Durch die Satzungsänderung vom 21. Dezember 2009 wurde mit dem SSK-Krisenstab eine Notfallorganisation der Strahlenschutzkommission geschaffen. Mit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes am 1. Januar 2012 wurde der Strahlenschutzkommission in den Regelungen des SGB V ein Stellungnahmerecht zu Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Richtlinien zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen oder stationären Versorgung eingeräumt, sofern es sich um Beschlüsse über Methoden handelt, bei denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen angewandt werden.
Die SSK erhält ihre Beratungsaufträge in der Regel vom zuständigen Bundesministerium; sie kann aber auch von sich aus Beratungsthemen aufgreifen. Die Beratungen münden in Empfehlungen und Stellungnahmen, die jeweils in den Ausschüssen und Unterausschüssen vorbereitet werden. Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden sie in das kerntechnische Regelwerk aufgenommen und mit Rundschreiben des BMUB zur Anwendung empfohlen (vgl. Weblinks).
Die Mitgliedschaft ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. In der Regel besteht die Strahlenschutzkommission aus 14 Experten, die besondere Erfahrungen auf einem der sieben oben genannten Fachgebiete besitzen.
Die Mitglieder werden vom zuständigen Bundesministerium gewöhnlich für zwei Jahre berufen. Ihr Vorsitzender ist seit Januar 2020 Werner Rühm.[3]
Siehe auch
- Länderausschuss für Atomkernenergie – Gremium von Vertretern der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Bundesländer
- Sicherheit der Kernenergie
Weblinks
Einzelnachweise
- Geschichte der SSK; abgerufen am 29. Mai 2018.
- Strahlenschutzkommission: Geschäftsstelle. Abgerufen am 16. Januar 2017.
- Mitgliederliste