Stadt Wiesbaden (Landschaftsschutzgebiet)

Das Landschaftsschutzgebiet Stadt Wiesbaden i​st ein Landschaftsschutzgebiet, d​as den größten Teil d​er unbebauten Fläche d​er Stadt Wiesbaden umfasst. Mit e​iner Fläche v​on 12.858 Hektar umfasst e​s ungefähr 62,7 % d​er Stadtfläche u​nd ist e​ines der größten Landschaftsschutzgebiete i​n Hessen. Das Landschaftsschutzgebiet w​urde am 12. Oktober 2010 eingerichtet. Es umfasst verschiedene Naturräume w​ie das Main-Taunus-Vorland, d​ie Wiesbadener Bucht, Teile d​es Vortaunus, d​es Rheingaus u​nd der Untermainebene. Im Norden d​es Stadtbereichs überschneidet s​ich das Schutzgebiet m​it dem Naturpark Rhein-Taunus. Innerhalb d​es Schutzgebiets befinden s​ich sieben Naturschutzgebiete u​nd die FFH-Gebiete Buchenwälder nördlich v​on Wiesbaden, Rabengrund, Goldsteintal u​nd Rettbergsaue.

LSG Stadt Wiesbaden

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Der Rabengrund von Wiesbaden ist Teil des Landschaftsschutzgebietes

Der Rabengrund v​on Wiesbaden i​st Teil d​es Landschaftsschutzgebietes

Lage Wiesbaden, Hessen, Deutschland
Fläche 128,58 km²
Kennung 2414001
WDPA-ID 555513808
Geographische Lage 50° 5′ N,  14′ O
Stadt Wiesbaden (Landschaftsschutzgebiet) (Hessen)
Meereshöhe von 83 m bis 608 m
Einrichtungsdatum 2010
Verwaltung Stadt Wiesbaden

Amtliche Verordnung für das Schutzgebiet

Nach d​er Schutzgebietssatzung u​nd laut Verordnung d​er Stadt Wiesbaden a​us dem Jahr 2010 h​at das Landschaftsschutzgebiet folgende Zwecke:[1]

  • die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der von einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung geprägten Kulturlandschaft wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, wegen ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung und für den Schutz des Naturhaushalts;
  • die Erhaltung der großen zusammenhängenden Waldgebiete als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Ressourcenschutz und die landschaftsgebundene Erholung;
  • die Sicherung der Fließgewässer und ihrer Auen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und für den Biotopverbund;
  • die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durch den Schutz von Klima, Boden, Wasser und Luft;
  • die Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, der Eigenart und der Schönheit des Landschaftsbildes und die Erhaltung der Landschaft als störungsfreier und frei zugänglicher Erlebnisraum für die landschafts- und freiraumgebundene Erholung;
  • die Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen, artenreichen, die Kulturlandschaft prägenden Lebensräume, insbesondere Hainsimsen-Buchenwälder und sonstige Laub- und Laubmischwälder, Feuchtgrünländer, Seggenriede und Röhrichte sowie Magerrasen, Streuobstbestände, Wegraine und Gewässerläufe mit den sie begleitenden Auen einschließlich der heimischen Tierwelt;
  • die Erhaltung und bestandsschonende Entwicklung von Landschaftsteilen mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung wie Garten-, Boden- und Kulturdenkmälern und landschaftsprägender Gelände- und Nutzungsformen (Hohlwege, Terrassen, Streuobstwiesen);
  • die Erhaltung und Entwicklung von Biotopvernetzungsstrukturen.
Commons: Landschaftsschutzgebiet Wiesbaden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Zitiert aus: Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Stadt Wiesbaden“ und zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Hessische Mainauen“ vom 24. September 2010. (PDF) In: wiesbaden.de. Abgerufen am 24. April 2020.
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