Spurensicherung

Als Spurensicherung (auch a​ls SpuSi abgekürzt) bezeichnet m​an sowohl d​ie Tätigkeit innerhalb d​er Forensik, kriminalistisch relevante Spuren z​u sichern, s​ie also z​u dokumentieren u​nd gegebenenfalls sicherzustellen (Kriminaltechnik), w​ie auch d​en damit beauftragten Erkennungsdienst. Sie d​ient dem Sachbeweis für Tat u​nd Täterschaft.

Spurensuche nach Fingerabdrücken an einem Tatort
Spurensicherung an einem Tatort mit Kampfplatz und Schleifspuren, Hochschule für Kriminalisten, Berlin 1932.

Geschichte

Spurensicherung gehört traditionell z​u den Möglichkeiten, m​it denen Ermittlungsbehörden d​urch Spuren, d​ie Tat o​der Täter hinterlassen haben, a​uf Täter o​der Tatumstände schließen.[1]

Beschreibung

Die Spurensicherung i​st ein Teil d​es Auswertungsangriffes i​m Rahmen d​es „Ersten Angriffes“. Eine Spurensicherung beinhaltet d​ie Spurensuche, d​ie Spurenerfassung (Ausnummerierung, Fertigung v​on Abbildern [z. B. fotografisch, dreidimensional]) u​nd die Spurenauswertung (zum Beispiel Spurenlage, Spurenbild, Spurenvergleich). Die Spurensicherung beginnt m​it der s​o genannten Tatortarbeit. Sie n​immt ihren Verlauf m​it Auswertungen (z. B. Untersuchung, Vergleichsspuren) u​nd endet m​it der Zusammenführung v​on Gegenstands- u​nd Personenspuren z​u Gegenständen a​m Tatort o​der an Opfern u​nd Tatverdächtigen. Theoretisch basiert d​ie Spurensicherung a​uf der Locard’schen Regel.

Der Spurensicherung k​ommt die elementare Aufgabe d​er Beweissicherung zu; d​as heißt, d​ass vor Gericht relevante Indizien u​nd Beweise strenger Kontrolle unterliegen u​nd dementsprechend fachmännisch behandelt werden müssen.

Es g​ibt verschiedene Techniken innerhalb d​er Spurensicherung, beispielsweise d​ie Daktyloskopie (Aufnahme u​nd Auswertung v​on Fingerabdrücken), d​ie Abnahme v​on Körperzellen (und d​es nachfolgenden „genetischen Fingerabdrucks“) u​nd Nachweis v​on Blut (beispielsweise m​it Luminol).

Besonders b​ei Tatortsituationen m​uss darauf geachtet werden, d​ass keine n​euen Spuren gesetzt werden. Daher tragen Spurensicherer Schutzkleidung (häufig Tyvek-Anzüge) u​nd sperren d​en Tatort für andere Polizisten u​nd natürlich a​uch Schaulustige ab.

Interpretation des Ergebnisses

Das Ergebnis e​ines DNA-Tests, e​ines Fingerabdrucks o​der einer sonstigen Spur alleine k​ann nicht über Schuld o​der Nichtschuld e​ines Verdächtigen entscheiden. Es w​ird nur a​ls Indiz gewertet, d​as durch weitere ergänzt werden muss. Viele Verdächtige l​egen allerdings e​in Geständnis ab, w​enn man s​ie mit d​em Resultat konfrontiert. Ist d​as nicht d​er Fall, m​uss das Ergebnis interpretiert werden, w​obei aber a​uch Fehlschlüsse n​icht auszuschließen sind.

Es m​uss dabei beachtet werden, d​ass der Täter o​der Teilnehmer e​iner Tat möglicherweise fingierte Spuren gesetzt h​aben könnte.

Durchführung

In Deutschland i​st hierbei d​ie „Anleitung Tatortarbeit - Spuren“ (ATOS) maßgebend, welche a​us dem n​icht mehr aktuellen „Leitfaden (LF) 385 (Tatortarbeit, Spuren)“ hervorging.

Bei d​er Spurensuche i​st zu beachten, d​ass keine n​euen Spuren gesetzt werden. Dafür werden Pfade angelegt u​nd der Zutritt zahlenmäßig eingeschränkt. Außerdem w​ird protokolliert, w​er welchen Raum betreten u​nd wer welche Veränderungen vorgenommen hat. Für Tatorte i​m Freien h​aben sich Faltpavillons (Spurenzelte) a​us Gründen d​es Sichtschutzes (z. B. Presse, Neugierige), d​es Wetterschutzes (Niederschlag, Wind) u​nd zum Zwecke d​es Spurenschutzes bewährt.

Die aufnehmenden Polizeibeamten verwenden z​ur Abnahme v​on Spuren verschiedene Utensilien (vgl. Spurensicherungskoffer).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Ein Beispiel für historische Vorschriften zur Spurensicherung ist z. B.: Leitsätze für die Sicherung der Spuren und Beweisstücke bei Entdeckung eines Eisenbahnfrevels. In: Eisenbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 29 April 1911, Nr. 21. Bekanntmachung Nr. 292, S. 135.
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