Sparren (Heraldik)
Unter einem Sparren (englisch und französisch: chevron) versteht der Heraldiker das Heroldsbild in der Wappenkunde, welches zwei rechts und links der gedachten Wappenmittellinie schräg abfallende, an der Spitze miteinander verbundene Balken („Sparren“) darstellt.
Verschiedene Bezeichnungen sind in alten heraldischen Büchern zu finden: Schleife, Sparrenstreif, Dachsparren oder nur Streif. Die Begrenzungslinien zum Schildhaupt werden mit Giebel bezeichnet. Unheraldisch sind Spießbalken oder Spitzbalken als Namen für den Sparren.
Ausformung und Verwendung
Diese Spitze zeigt zum oberen Wappenschildrand oder bis zum Schildhaupt. Diese winklig stehenden Balken sollten als Sparren eine Breite von 2⁄7 der Schildbreite nicht übersteigen.
Die Spitze berührt den Schildrand und heißt dann bei der Blasonierung (Wappenbeschreibung) Giebel. Die Ausführung kann, genau wie beim Wappenschild, alle Farben, Formen und Figuren aufnehmen. Er kann nach allen parallel laufenden Wappenschnitten vom ganzen Schild abgeteilt sein. Heroldsbilder und gemeine Figuren sind im Sparren möglich. Viele Bezeichnungen der Sparrengestaltung werden direkt als zusammengesetztes Wort gebraucht, z. B. Zinnensparren. Reicht die Spitze deutlich nicht an den oberen Schildrand, ist der Sparren gedrückt. Endet sie unterhalb der Schildmitte, ist der Sparren erniedrigt. Keine direkte Randberührung wird heraldisch nicht erwähnt.
Eine wichtige Darstellung ist der Sparren mit der nach dem Schildfuß zeigenden Spitze. Diese Sparren sind als gestürzt oder Sturzsparren zu blasonieren.
Ein schmaler Sparren wird auch Sparrenleiste genannt. Die Schenkel haben nur halbe Breite.
Unterschiedliche Farbgebung (Tingierung) der rechten und linken Seite der Sparenteile werden mit gegengesparrt beschrieben oder in verwechselten Farben. Der Sparren hat das Aussehen, ob linke und rechte Seite gegeneinander verschoben wurde.
Bei der Verwendung des Sparrens kann auch von einer Sparrenteilung gesprochen werden, da der Schild mindestens in ein oberes und ein unteres Feld geteilt wird. Bei mehreren Sparren sinngemäß. Diese müssen aber ab einer gewissen Zahl schmaler gezeichnet werden, um die Proportionen zu wahren.
Sparren können nebeneinander und/oder auch gegeneinander gleichzeitig im Wappen sein (z. B. Herren von Eppstein, Grafen von Hanau, Grafen von Ravensberg).
Ist der Sparren unterbrochen, wird dieser mit gebrochen beschrieben. Diese Formulierung ist auch für andere mit einem Schnitt geteilte Heroldsbilder verbindlich.
Ist die Spitze eines erniedrigten Sparrens abgeflacht oder abgeschnitten, ist es ein gestutzter Sparren.
Beispiele
- Absberg: eingebogener Sparren
- Ballhausen: Doppelsparren – gegengesparrt (in verwechselten Farben)
- Bielefeld: Drei rote Sparren für die Grafschaft Ravensberg
- Deiningen: ein Seitengegensparren in verwechselten Farben
- Drochtersen: zwei rote Sparren in Stufenform
- Finnentrop: gewinkelter Wellensparren
- Hanauische Sparren, so in der Grafschaft Hanau-Münzenberg
- Nordleda: aufrechter Sparren auf dem Schildfuß
- Ostrohe: Sparrenleiste
- Piteå (Landgemeinde, bis 1966): Sparren
- Plattenburg: Gemauerter Stufengiebel
- Verbandsgemeinde Saarburg: Wellensparren
- Wallerstein: Geteilt von Rot und Gold, darin ein silberner Gegensparren
- Bad Wünnenberg: Rote Rautensparren
Weblinks
- Bernhard Peter: Heroldsbilder: Gestaltung mit Sparren – Teil 1; Teil 6