Seelöwe (Wappentier)
Das heraldische Fabelwesen Seelöwe stellt einen Löwen dar, dessen Hinterteil in einem Fischschwanz endet. Die Darstellung im Wappen erfolgt mit über den Rücken und Kopf gebogenen Schwanz. Die bevorzugte Blickrichtung entspricht der heraldischen Grundrichtung des Wappenlöwens nach rechts. Die Tingierung (Farbgebung) folgt den Regeln der Heraldik. Als Wappentier gehört dieser Seelöwe zu den gemeinen Figuren.
Beispiele für den Seelöwen sind das Wappen von Riedböhringen, von Untermeitingen und der Imhoff, die die Herrschaft über Untermeitingen besaßen.
Die Darstellung eines natürlichen Seelöwen ist auch möglich, muss aber ausdrücklich als „natürlicher Seelöwe“ blasoniert werden. Dieses Tier wird dann in normaler Haltung des natürlichen Tiers dargestellt.
 Wappen von Riedböhringen Wappen von Riedböhringen
 Wappen von Untermeitingen Wappen von Untermeitingen
 Wappen von Burgas Wappen von Burgas
 Wappen der Imhoff Wappen der Imhoff
 Wappen von Flevoland Wappen von Flevoland
 Im Wappen von Lelystad zwei Schildhalter Im Wappen von Lelystad zwei Schildhalter
 Geschwänzt und geflügelt Geschwänzt und geflügelt
Auf der historischen Flagge der Falklandinseln wurde für den Zeitraum 1933 bis 1948 ein natürlicher Seelöwe verwendet.
