Fischgeschwänzt
Der Begriff fischgeschwänzt ist ein Fachausdruck in der Heraldik und wird bei der Wappenbeschreibung verwendet, wenn Menschen oder Wappentiere von der Hüfte abwärts mit einem Fischschwanz im Wappen dargestellt werden, der auch gespalten sein kann, wie es bei der Meerfrau vorkommt.
Zu den fischgeschwänzten Gestalten sind Tritonen, Seepferde, Fischgreif, Seelöwe, Meerfrau, Wasserfrau und andere Phantasiegestalten hinzuzurechnen. In älteren heraldischen Schriften werden Tiere mit Fischschwanz auch Mörwurm genannt.[1]
- Hase, fischgeschwänzt (Stadt- und Landgemeinde Parchwitz (Prochowice), Polen)[2]
- zwei fischgeschwänzte Löwen als Schildhalter im Wappen des Kent County Council
- fischgeschwänzter Löwe im Wappen der NL-Provinz Flevoland
- zwei fischgeschwänzte Seepferde als Schildhalter im Wappen von Almere
- fischgeschwänzter Löwe im Wappen von Burgas (Bulgarien)
- Pferd und Löwe – zwei fischgeschwänzte Schildhalter
- Fischgeschwänztes Pferd im Oberwappen und als ein Schildhalter (Belfast)
- fischgeschwänzter Hund (Hundfisch)[2]
Literatur
- Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984.
Einzelnachweise
- Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984, S. 276.
- Christian Samuel Theodor Bernd: Die Hauptstücke der Wappenwissenschaft. Band 2: Die allgemeine Wappenwissenschaft in Lehre und Anwendung. Beim Verfasser und Eduard Weber, Bonn 1849, S. 214.
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