Schutzwaffe
Der Begriff Schutzwaffe oder passive Waffe bezeichnet diejenigen Teile der Ausrüstung einer Person, die nicht zum Angriff, sondern zum Schutz des Trägers gegen Waffenanwendung bestimmt sind.
Geschichte
Die Entwicklung von Schutzwaffen war und ist an den verfügbaren Angriffswaffen orientiert. Frühe Schutzwaffen waren Schilde, Helme und Rüstungen.[1] Durch die Einführung von Schusswaffen wurden angepasste Schutzwaffen wie Stahlhelme und beschusshemmende Westen entwickelt. Sonderschutzfahrzeuge und andere gepanzerte Fahrzeuge zählen ebenfalls zu den Schutzwaffen.[2] Hauptentwicklungsziel für Schutzwaffen ist ein den Bedrohungen angepasster Schutz[3] und praktische Anwendbarkeit.
Rechtsgrundlagen in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland verbietet § 17a Versammlungsgesetz das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung/Demonstration), sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen. Ausgenommen sind ausdrücklich Gottesdienste und Brauchtumsveranstaltungen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 17a Versammlungsgesetze beläuft sich auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Nicht verboten sind passive Waffen also, wenn sie den Umständen nach nicht dazu bestimmt sind, einen Zugriff durch beispielsweise die Polizei zu verhindern.
Problematisch stellt sich an der Definition die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „als Schutzwaffe geeignet“ dar. Unter Schutzwaffen im technischen Sinne (§§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 VersammlG) sind ausschließlich Gegenstände zu verstehen, die nach ihrer Zweckbestimmung, ihren Konstruktionsmerkmalen oder ihren besonderen Eigenschaften von vornherein dazu bestimmt sind, dem Schutz des Körpers zur Verteidigung gegen Angriffe bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen. Hierzu gehören vornehmlich Schutzschilde, Panzerungen sowie Schutzwaffen aus dem polizeilichen oder militärischen Bereich (Helme, Schutz- oder Gasmasken usw.) oder aus dem Bereich von Kampfsportarten.[4]
Ferner könnten unter anderem zu passiven Waffen gezählt werden:
- jede Art von Schutzhelm (Motorrad oder Fahrradhelm, Industrieschutzhelm, Bergsteigerhelm, Anstoßkappe usw.)
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz (Gesichtsschutzschirm)
- Atemschutzmaske
- Protektoren wie Knieschützer, Ellenbogenschützer, Motorradkombi
- Schutzweste
Die folgenden Gegenstände wurden von Gerichten als Schutzwaffe betrachtet:
- Mundschutz für Boxer (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11. April 2011)[5]
- „plastikverstärktes“ Baseballcap (Amtsgericht Frankfurt am Main)[6][7]
- Plastikfolie (Amtsgericht Frankfurt am Main)[8]
- Tauchermaske (AG Hamburg[9]).
Das Verbot der Schutzbewaffnung wurde 1985 gemeinsam mit dem Vermummungsverbot mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.[10] 1989 wurden „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ generell zu Straftaten hochgestuft.[10]
Literatur
- Wendelin Boeheim: Handbuch der Waffenkunde. Das Waffenwesen in seiner historischen Entwickelung vom Beginn des Mittelalters bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Erstauflage bis 2016 mehrfach nachgedruckt) Auflage. E. A. Seemann, Leipzig 1890 (Vorschau Originalausgabe).
- August Demmin: Die Kriegswaffen in ihren geschichtlichen Entwicklungen : Eine Enzyklopädie der Waffenkunde. Mit über 4500 Abbildungen von Waffen und Ausrüstungen sowie über 650 Marken von Waffenschmieden. Nachdruck der 3. Auflage, hier 4. Auflage, P.Friesenhain, Leipzig 1893. Severus-Verlag, Hamburg 2015, ISBN 978-3-95801-135-9 ([archive.org ]).
- David Harding (Hrsg.): Waffenenzyklopädie. 7000 Jahre Waffengeschichte. 1. Auflage. Motorbuchverlag, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-613-02894-4 (englisch: Weapons : an international encyclopedia from 5000 B.C. to 2000 A.D. 1990. Übersetzt von Herbert Jäger, Martin Benz).
- Gerhard Seifert: Einführung in die Blankwaffenkunde. bezogen auf d. europ. blanken Trutzwaffen. Selbstverlag, Haiger 1981, DNB 880624213, OCLC 831996498 (Fachwörter der Blankwaffenkunde (Online-PDF 2,0 MB) (Memento vom 13. Januar 2012 im Internet Archive) – Ausgabe enthält: Fachwörter der Blankwaffenkunde).
- George Cameron Stone: A glossary of the construction, decoration, and use of arms and armor in all countries and in all times together with some closely related subjects. Dover Publications, Mineola, N.Y. 1999, ISBN 0-486-40726-8 (englisch).
Weblinks
- Martin Winter: Die Polizei – autonomer Akteur oder Herrschaftsinstrument? (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) (PDF)
Einzelnachweise
- Helen Adams: DEFENSIVE WEAPONS, Pitt Rivers Museum, 2007 (online-PDF 328 MB) (Memento vom 17. Oktober 2017 im Internet Archive)
- Rollende Festungen, Spiegel, Bericht über Sonderschutzfahrzeuge, 12. September 2002 (eingesehen am 7. Juli 2010)
- Beat P. Kneubuehl: Ballistischer Schutz (abgerufen 25. November 2014)
- Openjur.de: OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2012 - Az. 4 RVs 113/12
- Aktenzeichen 2 Ss 36/11. Siehe Udo Vetter: Gewaltbereitschaft wird vermutet Lawblog vom 1. Mai 2011
- Denise Peikert: Erstes Blockupy-Strafverfahren: Prozess um eine Baseballkappe. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 10. April 2014, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 14. September 2016]).
- Hanning Voigts: Blockupy-Prozess: Blockupy-Aktivist freigesprochen. In: fr-online.de. 30. April 2014 (fr.de [abgerufen am 14. September 2016]).
- Hanning Voigts: Blockupy in Frankfurt: Geldstrafe für eine Plastikfolie. In: fr-online.de. 5. August 2016 (fr.de [abgerufen am 14. September 2016]).
- Stephanie Lamprecht, Joanna Kouzina, Patrick Sun: G20-Prozess: Bewährungsstrafe: So reagierte der Angeklagte. 29. August 2017, abgerufen am 13. Februar 2020 (deutsch).
- Heiner Busch: Per Gesetz gegen ein Grundrecht – Eine kurze Geschichte des Demonstrationsrechts. In: Cilip. Nr. 072, 7. August 2002