Schutzstrecke
Als Schutzstrecke wird ein Übergangsstück in Fahrleitungen bezeichnet, welches dazu dient, unterschiedliche Speiseabschnitte elektrisch voneinander zu trennen. Zwischen Abschnitten mit unterschiedlichen Fahrdrahtspannungen und/oder Stromarten werden dagegen Systemtrennstellen eingefügt, die einen höheren Aufwand erfordern.
Wesen einer Schutzstrecke
Eine Schutzstrecke besteht aus zwei kurz aufeinanderfolgenden Streckentrennungen und ist bei der Deutschen Bahn im Regelfall 35 m lang, eine verkürzte Schutzstrecke sieben Meter. Schutzstrecken müssen mit ausgeschaltetem Hauptschalter befahren werden, da sonst ein Lichtbogen zwischen dem ablaufenden, spannungsführendem Fahrdraht und der Palette des Stromabnehmers entsteht. Die Länge einer klassischen Schutzstrecke ist so ausgelegt, dass auch beim Befahren mit zwei angelegten Stromabnehmern auf einem Triebfahrzeug keine Überbrückung durch die elektrische Anlage des Fahrzeugs erfolgt. Der Fahrdraht des endenden Speiseabschnitts wird nach oben und zur Seite weggeführt. Der Stromabnehmer kann, ohne den Kontakt zum Fahrdraht zu verlieren, auf dem neutralen Abschnitt weiterlaufen, bis der des folgenden Speiseabschnitts von der Seite und von oben (Fachwort: gleitend) herangeführt wird. Der dazwischen liegende neutrale Abschnitt ist bei geöffneter Schutzstrecke spannungsfrei, sodass der Zug aufgrund seiner Trägheit weiterfährt. Schutzstrecken der Regelbauart können durchgeschaltet sein und dann mit eingeschaltetem Hauptschalter befahren werden. Sie sind dann mit verstellbaren Fahrleitungssignalen versehen, das Ausschaltsignal (in Deutschland El 1) vor der Schutzstrecke ändert sich in diesem Fall in ein Einschaltsignal El 2. Kommt ein Zug in einer wirksamen Schutzstrecke zum Stehen, kann der Fahrdrahtabschnitt zugeschaltet werden.
Verkürzte Schutzstrecken bei Eisenbahnen bestehen aus zwei in kurzem Abstand aufeinanderfolgenden Streckentrennern mit dazwischenliegendem neutralen Fahrdrahtabschnitt. Dieser kann nicht hilfsweise zugeschaltet werden. Sie würden durch Triebfahrzeuge mit zwei angelegten Stromabnehmern überbrückt, deshalb dürfen sie so nicht befahren werden. Ist es nicht möglich, einen Stromabnehmer zu senken, ist vor der Schutzstrecke vollständig abzubügeln. Solche verkürzten Stromstrecken sind bei den ÖBB ab 1970 eingeführt worden und stellen dort den Regelfall dar, bei den deutschen Bahnen sind sie ab 1984 eingeführt worden. Da in Österreich alle Unterwerke unabhängig arbeiten, müssen dort alle Schutzstrecken mit ausgeschaltetem Hauptschalter durchfahren werden. Kommt ein Triebfahrzeug in einer verkürzten Schutzstrecke zum Stehen, so kann die Fahrt mit dem zweiten Stromabnehmer fortgesetzt werden, sofern ein solcher vorhanden ist.
Am Anfang der Elektrifizierung hatten Schutzstrecken in Deutschland Längen bis zu 180 Meter und waren in mehrere Felder unterteilt, die einzeln zugeschaltet werden konnten.[1]
Bei mit Stromschienen elektrifizierten Bahnen bestehen Schutzstrecken aus Stromschienenlücken, die länger sind als der größte vorkommende Abstand zwischen miteinander verbundenen Stromabnehmern.
Signalisierung
Die Signalisierung einer Schutzstrecke erfolgt durch Fahrleitungssignale, die sich durch die im Vergleich zur übrigen Bahntechnik spät entwickelnde elektrische Zugförderung in vielen Ländern im europäischen Raum gleichen und meist aus einer blauen, auf der Spitze stehenden quadratischen Tafel bestehen. Der Beginn einer Schutzstrecke wird mit einem Ausschaltsignal, in Deutschland Signal El 1, das Ende mit dem Einschaltsignal, in Deutschland El 2, gekennzeichnet. Das Ausschaltsignal wird zunehmend mit einem Ankündigungssignal (Ausschaltsignal erwarten), in Deutschland El 1v angekündigt. Schutzstrecken werden zusätzlich zum Ankündigungssignal in den Buchfahrplan eingetragen. Der Beginn der Schutzstrecke ist mit einem unterbrochenen U signalisiert, das Ende mit einem durchgehenden U. Das Zeichen ist weiß auf blauem Grund. In der Schweiz werden dieselben Symbole verwendet, jedoch steht die Grundfläche nicht auf der Spitze, sind sie schwarz auf gelbem Grund bzw. bei durchschaltbaren Schutzstrecken sowie in Tunneln als Lichtsignal ausgeführt.[2]
- Ankündigung Hauptschalter aus (Zwei weiße Rechtecke waagerecht nebeneinander)
- Hauptschalter aus (Ein unterbrochenes weißes U)
- Hauptschalter ein (Ein weißes U)
- Schweizer Vorsignal zum Ausschaltsignal
- Schweizer Ausschaltsignal
- Schweizer Einschaltsignal
Einzelnachweise
- Helmut Pretrovitsch: Grenzfall Schutzstrecke. In. eisenbahn-magazin Heft 5, 2014, S. 27.
- Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2020 Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2020 (PDF; 9 MB). R 300.2, Abschnitt 7.1.3 Signale für Schutzstrecken.