Schutzbrief (Kraftfahrzeug)

Der Schutzbrief ist die Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen oder des Leistungsumfangs eines Automobil- oder Verkehrsclubs. Der Versicherungsnehmer, d. h. Fahrzeughalter, bzw. das bezugsberechtigte Club-Mitglied erhält durch den Versicherer Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls. Die Leistungen sind fahrzeug-, nicht personengebunden. Teilweise schließen die Leistungen auch Personenhilfe ein, wenn eine Reise ohne das versicherte Fahrzeug unternommen wird. In Österreich ist Schutzbrief eine eingetragene Marke des ÖAMTCs, der für seine Mitglieder zusätzliche Mobilitätsdienstleistungen unter dieser Marke anbietet.

Leistungen

Die Leistungen s​ind bei d​en Anbietern i​m Wesentlichen gleich,[1] variieren a​ber stark i​m Detail.

  • Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort.
  • Abschleppen: Transport des ausgefallenen KFZ in die nächste Werkstatt.
  • Bergen: Das Fahrzeug wird wieder auf die befestigte Fahrbahn gehoben/gebracht. Meist unbegrenzt versichert.
  • Weiter- und Rückfahrt: Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug. Mögliche Varianten in Reihenfolge der Häufigkeit: Leihwagen, Bahn, Flug.
  • Fahrzeug-Rücktransport (Pick-up): Das ausgefallene KFZ wird in die Werkstatt am Heimatort gebracht (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland). Im Inland wird die Variante des Rücktransports von Fahrzeug und Insassen mit speziellen Abschleppfahrzeugen angeboten.
  • Ersatzteil-Versand: Der Versicherer organisiert die Beschaffung und den Versand eines benötigten Ersatzteils, das im Ausland nicht zu bekommen ist (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland).
  • Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers bei Fahrerausfall durch Krankheit/Unfall.
  • Fahrzeugunterstellung: Standkosten bis zur Wiederherstellung des KFZ.
  • Übernachtungskosten: Hotelkosten für alle berechtigten Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft.
  • Mietwagen bei Fahrzeugdiebstahl für die Rückreise. Falls das gestohlene Fahrzeug wiedergefunden wird, dessen Rücktransport zum Heimatort.
  • Sonstiges: Routenplanung, Kostenerstattung für Selbstorganisiertes, Nutzungsausfall, Verzollung/Verschrottung, organisatorische Leistungen ohne Kostenübernahme (Assistance-Leistungen).

Ausschlüsse

  • Bei Fahrzeugproblemen mit Abschleppung/Ersatzfahrer/Ersatzfahrzeug sowie Übernachtungskosten ist meist eine Mindestdistanz von 50 km vom Wohnort gefordert. Dies gilt ebenso, wenn das versicherte Fahrzeug aus eigener Kraft in eine Werkstatt kam.
  • Der Schutzbrief deckt verschiedene Risiken ab: Panne (Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden), Unfall (von außen eingetretenes, unvorhersehbares Ereignis) und Diebstahl (oder -versuch). Vergessene Schlüssel im Auto oder ein zugefrorenes Türschloss zählen nicht dazu, da das Auto bei solchen Tatbeständen in der Regel intakt ist. Einige Versicherer leisten dennoch, wenn sich das Fahrzeug nicht an der Wohnanschrift befindet, weil das Fahrzeug nicht nutzbar ist.
  • Die Kosten der Reparatur sind nicht versichert.
  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei angebündelten Schutzbriefen (häufig erkennbar durch Produktnamen mit dem Bestandteil plus oder mobil) nur ein definiertes Fahrzeug versichert, nämlich das, für das auch die Haftpflichtversicherung besteht.
  • Übernachtungskosten werden nur bis zu einer bestimmten, im Vertrag festgelegten, Höhe erstattet.
  • Nicht alle Schutzbriefe gelten europa- oder weltweit.
  • Teilweise sind auch die Pannenhilfe und das Abschleppen kostenmäßig gedeckelt.

Anbieter

Der älteste Schutzbrief-Versicherer i​n Deutschland i​st der Automobilclub ADAC, daneben g​ibt es v​iele andere Anbieter w​ie beispielsweise ACV, AvD, ACE, JimDrive o​der BAVC. Inzwischen bieten e​ine Vielzahl v​on Automobil- u​nd Verkehrsclubs ähnliche Leistungen i​n verschiedensten Variationen an. So richten s​ich die Preise b​eim ökologisch orientierten Verkehrsclub Deutschland beispielsweise n​ach der Schadstoffklasse o​der dem CO2-Ausstoß d​es versicherten Kraftfahrzeugs. Daneben bieten mittlerweile a​uch die meisten Kfz-Versicherer e​inen optionalen Schutzbrief i​n der Kfz-Haftpflichtversicherung an, o​der es werden Alternativprodukte z​u den Leistungen d​er Automobilclubs angeboten. Dafür h​aben die deutschen Kfz-Versicherer e​in Netzwerk v​on etwa 7.000 Abschleppunternehmen europaweit aufgebaut.[2] Für i​hre Neuwagen bieten d​ie Hersteller e​ine sog. Mobilitätsgarantie m​it ähnlichen Leistungen, ebenso manche Kfz-Vertragswerkstätten. Vergleichsportale u​nd Verbraucherpublikationen bieten Hilfe b​ei der Auswahl d​es passenden Anbieters.[3][4]

Siehe auch

Verkehrsclub

Wiktionary: Schutzbrief – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Musterbedingungen des Versichererverbandes GDV
  2. GDV: Autoschutzbriefe - Versicherer leisten in Sommerzeit 205.000 Mal Pannenhilfe, abgerufen am 21. September 2015.
  3. Vergleich durch Guter Rat
  4. Autoschutzbriefe: Autoversicherer meist billiger als der ADAC, test.de vom 17. März 2015, abgerufen am 17. März 2015.
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