Bergung (Technische Hilfe)
Als Bergung bezeichnet das Wörterbuch der deutschen Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt.[1] DIN 14011 Feuerwehrwesen — Begriffe umschreibt Bergen als die Befreiung und Sicherstellung von toten bzw. leblosen Personen oder Tieren oder von gefährdeten Sachwerten (Kunstwerke, Gasflaschen etc.) aus dem Gefahrenbereich.[2][3] Im Reglement des Schweizerischen Feuerwehrverbandes bezieht sich die Bergung auf das Herausholen „von leblosen Menschen und Tieren aus der Gefahrenzone“.[4]
Oft wird eine spezielle Ausrüstung benutzt, wie z. B. eine Bergeschere bei Fahrzeugunfällen, ein Bergeschlauch beim Segeln oder ein Bergepanzer im Feld.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Projektgruppe 5 „Einheitlicher Sprachgebrauch“: Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (PDF, 1,1 MB). Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz, Februar 2006, S. 7, abgerufen am 21. Juli 2020: „Bergung umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.“
- DIN 14011:2010-06 Feuerwehrwesen — Begriffe
- Rainer Fritz Lick, Heinrich Schläfer: Unfallrettung. Medizin und Technik. 2. Auflage. Schattauer, Stuttgart 1985, ISBN 3-7945-0626-X, S. 12–16.
- Daniel Goepfert et al.: Reglement Basiswissen. Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, April 2013, S. 60, abgerufen am 21. Juli 2020: „Bergung von leblosen Menschen und Tieren aus der Gefahrenzone“