Schnellboot-Kriegsabzeichen

Das Schnellboot-Kriegsabzeichen w​urde am 30. Mai 1941 v​om Oberbefehlshaber d​er Kriegsmarine (OBdM) Großadmiral Erich Raeder für Schnellboot-Besatzungen gestiftet.

Schnellboot-Kriegsabzeichen (1. Form)
Schnellboot-Kriegsabzeichen (2. Form)
Abbildung des Schnellboot-Kriegsabzeichens in der 57er Version

Stiftungserlass

Der Stiftungserlass z​um Schnellboot-Kriegsabzeichen w​urde am 30. Mai 1941 i​m Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Der voller Wortlaut lautete:

  • 1. Mit seemännischer Kühnheit und rücksichtslosen Einsatzwillen haben unsere Schnellboote viele erfolgreiche Vorstösse gegen den Feind unternommen und im schneidigen Angriffsfahrten manches britisches Kriegs- und Handelsschiff auf den Meeresboden geschickt. In Anerkennung dieser Taten ordne ich die Einführung eines Schnellboot-Kriegsabzeichens an.
  • 2. Das Abzeichen kann den Schnellbootsbesatzungen (einschließlich der gefallenen oder verstorbenen Soldaten und sonstigen berechtigten Anwärtern) verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch den Führer der Torpedoboote.
  • 3. Das Abzeichen wird zur Uniform wie das U-Boots-Kriegsabzeichen 1939 getragen.

Verleihungsbedingungen

Die Verleihungsbedingungen wurden i​m Marineverordnungsblatt v​om 17. Juni 1941 veröffentlicht, d​ie da heißen:

  • I. Allgemeine Bedingungen
    • Würdigkeit, gute Führung.
  • II. Besondere Bedingungen
    • a) Bewährung auf mindestens 12 Feindfahrten,
    • b) von der unter a) festgesetzten Bedingung kann abgewichen werden:
      • 1. wenn einzelne Feindfahrten besonders erfolgreichen waren oder der einzelne Soldat sich hierbei besonders ausgezeichnet hat oder gefallen ist.
      • 2. bei Verlust eines Bootes durch Feindeinwirkung und in besonderen Fällen bei Verwundung.
  • III. Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:
    • Verstorbenen, die die Voraussetzungen unter II a) erfüllt oder annähernd erfüllt haben, wenn ihr Tod die Folge einer Verwundung, eines Unglücksfalls oder einer Erkrankung ist, die sie während einer Feindfahrt erlitten bzw. sich zugezogen haben.
  • IV. Der Führer der Torpedoboote wird ermächtigt, die vorstehend gegebenen Bedingungen zu ergänzen.

Erweiterte Verleihungsbedingungen

18. Dezember 1941

  • 1. Im Austausch gegen das Zerstörerkriegsabzeichen:
    • a) Ehemalige Schnellbootsfahrer, die allein für ihre Schnellbootsunternehmungen mit dem Zerstörer-Kriegsabzeichen beliehen wurden, erhalten auf Antrag das Schnellboot-Kriegsabzeichen.
    • b) Ehemalige Schnellbootsfahrer, die das Zerstörer-Kriegsabzeichen aufgrund von Unternehmungen auf Torpedobooten oder Zerstörern und Schnellbooten erhalten haben, können auf Antrag das Schnellboots-Kriegsabzeichen erhalten, wenn sie bei der Mehrzahl der Unternehmungen auf Schnellbooten eingesetzt waren.
  • 2. Zusätzlich zum Zerstörerkriegsabzeichen
    • a) Ehemalige Schnellbootsfahrer, die bereits mit dem Zerstörer-Kriegsabzeichen ausgezeichnet waren, als sie zur Schnellbootswaffe traten, können zusätzlich mit dem Schnellboots-Kriegsabzeichen beliehen werden, wenn sie die Bedingungen erfüllt haben.

7. April 1942

Zum 2. Jahrestag d​er Besetzung Norwegens befahl d​er Oberbefehlshaber d​er Kriegsmarine folgende Verleihungserweiterung: ... d​ass in Würdigung überragender Bedeutung d​es Unternehmens u​nd in Anerkennung wagemutigen Einsatzes a​ller beteiligten Schlachtschiffe u​nd Kreuzer d​ie Norwegenunternehmung a​ls besonders erfolgreiche Unternehmung i​m Sinne d​er Verleihungsbedingungen für d​as Schnellboot-Kriegsabzeichen anzusehen ist. Damit h​aben alle Teilnehmer (Besatzungsangehörige) a​n der Norwegenbesetzung a​uf den nachstehend genannten Schlachtschiffen u​nd Kreuzern d​ie Verleihungsbedingungen für d​as Schnellboot-Kriegsabzeichen erfüllt:

Anlässlich dieser Feier erhielten a​lle Teilnehmer d​er Norwegen-Besetzung, d​ie dabei a​uf Schnellbooten gedient hatten, d​as Schnellboot-Kriegsabzeichen, soweit s​ie es n​och nicht bereits z​uvor verliehen bekommen hatten.

28. Januar 1943

Am genannten Tag, erfolgte schließlich d​ie Einführung d​er 2. Form d​es Schnellboots-Kriegsabzeichens. Der Wortlaut i​m Marineverordnungsblatt hieß:

Das gemäß Vorgang gestiftete Schnellboot-Kriegsabzeichen i​st nach d​em Vorschlägen d​er Front m​it Genehmigung d​es Oberbefehlshabers d​er Kriegsmarine geändert worden. Siegelmuster werden d​en Marinebekleidungsämtern i​n Kürze übersandt werden. Bei künftigen Verleihungen i​st das n​eue Muster auszuhändigen. Ein Austausch d​er bereits verliehenen Abzeichen findet n​icht statt.

Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten

Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten (Replik)
Schnellbootabbildung auf einer Briefmarke, die der 2. Form des Abzeichens sehr nahekommt

Nach Verleihung d​es Eichenlaubes z​um Ritterkreuz d​es Eisernen Kreuzes w​ar es i​n der Kriegsmarine üblich, d​as zuvor verliehene entsprechende Kampfabzeichen m​it Brillanten z​u verleihen. Bisher s​ind acht Verleihungen nachweisbar. Am 13. November 1942 erfolgte d​ann erstmals d​ie Verleihung d​es Schnellboot-Kriegsabzeichens m​it Brillanten.

Folgende Personen wurden beleghaft ausgezeichnet:

Trivia

1965 tauchte i​n Berlin e​ine andere Form dieses Abzeichens auf. Hier w​ar kein Durchbruch zwischen Kranz u​nd Boot vorhanden, wodurch d​as Abzeichen e​ine massive Scheibe wurde. Auf d​er Rückseite w​ar Hitlers handschriftliche Signatur eingraviert. Diese Ausführung (Bronze-feuervergoldet) i​st ein zeitgenössisches Original, d​as aber w​ohl nie verliehen wurde. Gefunden w​urde es angeblich i​n den Trümmern d​es Oberkommando d​er Kriegsmarine.[1]

Trageweise

Das Schnellboot-Kriegsabzeichen w​urde als Steckabzeichen a​uf der linken Brustseite i​n und außer Dienst z​u allen Uniformen d​er Wehrmacht getragen. Er konnte a​uch zu a​llen Uniformen d​er Partei u​nd des Staates getragen werden. Zur bürgerlichen Kleidung durfte e​ine verkleinerte Form (16 mm Nadel) d​er Auszeichnung a​m linken Rockaufschlag getragen werden. Bei Festanlässen w​ar ein dementsprechender Miniaturanhänger z​um Frackkettchen statthaft.

Sonstiges

Laut Gesetz über Titel, Orden u​nd Ehrenzeichen v​om 26. Juli 1957 i​st das Tragen d​er Auszeichnung i​n der Bundesrepublik Deutschland n​ur ohne nationalsozialistische Embleme gestattet.

Literatur

  • Kurt-Gerhard Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reiches. 1936–1945. Motorbuch, Stuttgart 1981, ISBN 3-87943-689-4.
  • Ernst Heinzelmann: Die Prägeformen des Schnellboot-Kriegsabzeichens der Firma C. Schwerin & Sohn. In: Orden und Ehrenzeichen. Das Magazin für Freunde der Phaleristik, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde, Heft 113, 20. Jahrgang, Gäufelden 2018. ISSN 1438-3772.

Einzelnachweise

  1. Auszeichnungen des deutschen Reiches, Kurt- G.Klietmann, Motor Buch Verlag, ISBN 3-87943-689-4
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.