Rudolf Hieblinger

Rudolf Hieblinger (* 22. April 1924 i​n Zwickau; † 2009[1]) w​ar ein deutscher Jurist u​nd Professor für Staatsrecht i​n der DDR.

Berufsleben

Während seines Jura-Studiums in Halle an der Saale hatte er zugleich als Hilfsassistent Seminare geleitet und die Funktion eines Parteisekretärs der SED an der Juristischen Fakultät ausgeübt. Er gehörte zu den Angehörigen der Juristenfakultät der Universität Halle, die 1953 nach dem Volksaufstand mehr oder weniger freiwillig eine Art Ergebenheitsadresse mit unterschrieben. Darin wurden nebenbei ausdrücklich Maßnahmen der DDR-Regierung "zur beschleunigten Wiedervereinigung Deutschlands" billigend erwähnt worden.[2] Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Halle erhielt Hieblinger ab 1. September 1954 eine planmäßige wissenschaftliche Aspirantur auf dem Gebiet Verwaltungsrecht[3] und in der Folgezeit wurde er vom Assistenten zum Oberassistenten ernannt.

Am 19. April 1959 verteidigte er seine „Inaugural-Dissertation zur Erlangung eines Doktors der Rechtswissenschaft der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg unter dem Dekanat: Prof. Dr. John Lekschas[4] zum Thema Die Rechtsstellung der doppelt unterstellten Fachabteilung des Rates des Bezirkes.[5] Die beiden Gutachter der Arbeit waren der Verwaltungsrechtler Willi Büchner-Uhder von der Universität Halle und der Professor für Verwaltungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin Karl Steinhoff (SPD/SED). Unter den Studierenden der damaligen Juristischen Fakultät war seine zeitweilige Funktion als SED-Parteisekretär in den 1950er Jahren und seine frühere Mitgliedschaft in der SPD Mitte der 1940er Jahre als junger Genosse vor seinem SED-Eintritt wohlwollend bekannt.

Im Jahre 1964 habilitierte sich Hieblinger zusammen mit dem Leipziger Rechtswissenschaftler Wolfgang Menzel (1926–2005) mit einer gemeinsamen Habilitationsschrift vom 10. Oktober desselben Jahres zum Thema Das sozialistische Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und seiner Verwirklichung in der Deutschen Demokratischen Republik.[6] Im Jahre 1965 erfolgte seine Ernennung zum Dozenten für Staatsrecht.[7] und wurde 1969 Professor für Staatsrecht sozialistischer Staaten.[8] Am 28. April 1966 hielt er das einleitende Referat auf einer zweitägigen wissenschaftlichen Konferenz der Institute für Staatsrecht an den Universitäten Halle und Leipzig zur Entwicklung der in der Verfassung der DDR von 1949 festgelegten Grundrechte.[9] Er vertrat in seiner weiteren beruflichen Entwicklung das Staatsrecht der sozialistischen Staaten – bei Vervollkommnung seiner Kenntnisse in der russischen Sprache – zunächst als Universitäts-Dozent[10] und ab 1969 als Professor, während sein Staatsrechts-Kollege Eberhard Poppe sich auf das Verfassungsrecht der DDR spezialisierte. Die Ehefrau Inge Hieblinger wurde „Dozentin für Staats- und Rechtstheorie“ an der Universität Halle.[11]

Hieblinger arbeitete m​it weiteren Staatsrechtlern, darunter Eberhard Poppe u​nd Willi Büchner-Uhder, a​n der Ausarbeitung d​er DDR-Verfassung v​on 1968 m​it unter Leitung v​on Klaus Sorgenicht u​nd Wolfgang Weichelt.[12] Nach e​iner turnusgemäßen Wahl löste Hieblinger 1969 d​en bisherigen Dekan Büchner-Uhder i​n seiner Leitungsfunktion d​er Juristischen Fakultät ab. In seiner Amtszeit a​ls Dekan f​iel die Dritte Hochschulreform d​er DDR m​it Strukturveränderungen. Hieblinger erhielt d​ie neue Amtsbezeichnung „Sektionsdirektor“ u​nd übte d​iese Funktion b​is 1977 aus. Zuletzt b​is zu seiner Emeritierung 1989 w​ar Hieblinger Ordentlicher Professor für Staatsrecht m​it dem Schwerpunkt Leitung d​er Wirtschaft ausländischer u​nd sozialistischer Staaten. In Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender w​urde er n​ach der Wiedervereinigung a​ls Hieblinger, Rudolf, Dr. em. UProf. aufgenommen.[13]

Werke (Auswahl)

  • zusammen mit Walter Schade: Zur Arbeitsweise des Ständigen Ausschusses der Volkskammer. In: Schriftenreihe Demokratischer Aufbau; H. 11 1956, S. 322–323.
  • zusammen mit Willi Büchner-Uhder u. Eberhard Poppe: Neue Wege staatsrechtlicher Forschung, in: Staat und Recht 1967, S. 241 ff.
  • zusammen mit Willi Büchner-Uhder u. Eberhard Poppe: Zur Stellung des sozialistischen Verwaltungsrechts im Rechtssystem der DDR. In : Staat und Recht 1973, S. 1346 ff.
  • Das Staatsrechtslehrbuch der DDR – Grundlage für die staats- und rechtswissenschaftliche Aus- und Weiterbildung, in: Staat und Recht 1978, S. 228–233
  • zusammen mit seiner Ehefrau, Inge Hieblinger: Die Stellung der Persönlichkeit in den Verfassungen der Länder der sozialistischen Gemeinschaft, in: Staat und Recht. 1980, S. 682–691
  • Die internationalen Beziehungen neuen Typs zwischen den sozialistischen Staaten und ihre Auswirkungen auf die Grundrechte und Grundpflichten. In: Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft, Autorenkollektiv unter Leitung von Eberhard Poppe, Berlin 1980, S. 236 ff.; DNB 810105063

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Lieberwirth, Rolf: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945, 2., ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, S. 95; ISBN 978-3-86977-014-7
  2. SAMPO-BArch, DY 30, IV/2/9.04, Bl. 46, abgedruckt in Rupieper, Hermann-Josef (Hrsg.): "... und das Wichtigste ist doch die Einheit". Der 17. Juni 1953 in den Bezirken Halle und Magdeburg, Münster/Hamburg/London 2003, S. 274 f.; ISBN 978-3-8258-6775-1
  3. Büchner-Uhder, Willi: Laudatio für Rudolf Hieblinger, in Staat und Recht, 1984, S. (428–429) 428
  4. Laut dem Titelblatt der Dissertation von Rudolf Hieblinger
  5. Als Maschinenschrift DIN A4 vervielfältigt, Halle/Saale 1958; DNB 480767475
  6. Als Maschinenschrift DIN A4 vervielfältigt, Leipzig 1964; DNB 482385952
  7. Dirk Breithaupt: Rechtswissenschaftliche Biographie DDR, Kiel/Berlin 1993, S. 299 f. [Hieblinger, Rudolf], DNB 940131013
  8. Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland Bd. 4, Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945–1990, München 2017, ISBN 978-3-406-70729-2, S. 581
  9. Tageszeitung Neues Deutschland, 29. April 1966, S. 2
  10. Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender, Berlin 1970, Bd. 1, Spalte. 1145 unter Hieblinger, Rudolf, der mit seiner Ehefrau Inge Hieblinger in der Jupiterstraße 3 in Halle an der Saale im Stadtteil Trotha wohnte.
  11. Lieberwirth, Rolf: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945, 2., ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, S. 97; ISBN 978-3-86977-014-7
  12. Lieberwirth, Rolf: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945, 2., ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, S. 126; ISBN 978-3-86977-014-7
  13. Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender, Bd. 1 (A-M), 12. Ausgabe, Berlin/New York, 1992, S. 1424
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