Romain Werro
Romain Werro (* 24. Juli 1796 in Freiburg; † 23. November 1876 ebenda) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg.
Er war katholisch und stammt aus einer Familie der privilegierten Bürgerschaft der Stadt Freiburg. Sein Großvater François-Romain Werro (1716–1794) war zwischen 1771 und 1794, sein Vater Charles-Joseph Werro (1754–1828) von 1796 bis 1798 und von 1814 bis 1827 Schultheiss im Zweijahresturnus. Seine Mutter Marie-Françoise gehörte der mächtigen Familie Gottrau an. Werro selbst blieb unverheiratet.
Leben
Werro wurde zunächst durch den aufgeschlossenen Großvikar Gottofrey erzogen. Nach dem Besuch des Kollegiums St. Michael (1807–1813), das er mit der Matura abschloss, studierte er Rechtswissenschaften in Den Haag und Heidelberg (1813–1815). Anschließend machte er in der Verwaltung Karriere: Sekretär der Polizeidirektion (1815–1816), Sekretär des Justizrats (1816–1826), Sekretär des Großen Rats (1822–1829), Vizestaatskanzler (1826–1829) und Staatskanzler (1829–1846). Zudem war er ehrenamtlicher Sekretär der Gesetzgebenden Kommission (1822–1829), die das kantonale Zivilgesetzbuch erarbeitete.
Politische Karriere
Von 1822 bis 1830 als Großrat aktiv, befürwortete er die Unterrichtsmethode des Paters Girard gegen die Machenschaften der Ultrakonservativen und Kleriker. Er schloss sich dem liberalen Regime von 1830 an und unterstützte die Revision des Bundesvertrags von 1832 bis 1833 (Rossi-Plan). Von 1834 bis 1846 erneut im Großen Rat sitzend, trat er für einen maßvollen Fortschritt ein, stellte sich gegen die Einmischung des Bischofs Pierre Tobie Yenni in die Politik und bekämpfte den Beitritt zum Sonderbund. Als Freiburg sich diesem dennoch anschloss, zog er sich wie Hubert Charles aus der Politik zurück und ließ sich in Vevey nieder.
Im Dezember 1856 kehrte er zurück und wurde erneut in den Großen Rat gewählt (1856–1863), den er 1858 präsidierte. Er schlug 1857 die Revision der radikalen Verfassung von 1848 vor und wurde Mitglied der Ad-hoc-Kommission. Von 1858 bis 1860 war er Ständerat. Auf Drängen von Hubert Charles wurde er mit 71 von 74 Stimmen an zweiter Stelle in den Staatsrat gewählt. Aufgrund seines hohen Alters und seiner schwächlichen Gesundheit blieb er nur elf Monate im Amt und leitete die Kultusdirektion. Er bereitete das Dekret vom 11. Mai 1858 über die Verwaltung der Kirchengüter und das Abkommen vom 6. Mai 1858 über deren Kontrolle vor.
Werro, der sich durch seine Gelehrsamkeit auszeichnete, trat 1816 der Ökonomischen Gesellschaft bei, deren Bibliothek er verwaltete. Er leitete die Publikation von vier Bänden des Recueil diplomatique du canton de Fribourg (1839–1844). Mitglied mehrerer Geschichtsvereine und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, war er an der Gründung eines Enthaltsamkeitsvereins (1837) und des Freiburger Vinzenzvereins (1853) beteiligt. Zudem war er Gründungsmitglied der Sparkasse der Stadt Freiburg (1829).
Literatur
- Georges Andrey, John Clerc, Jean-Pierre Dorand et Nicolas Gex: Der Freiburger Staatsrat: 1848–2011. Geschichte, Organisation, Mitglieder. Editions La Sarine, Freiburg 2012, ISBN 978-2-88355-153-4.