Richtbeil (Strafvollzug)
Das Richtbeil ist wie das Richtschwert ein Gerät, mit dem ein Scharfrichter seine Tätigkeit verrichtete.[1] Es ist keinesfalls mit dem gleichnamigen Richtbeil zu verwechseln, das für Holzbearbeitung in der Stellmacherei genutzt wurde.
Todesstrafe und Strafvollzug
Das Richtbeil wurde in einigen Teilen der deutschen Länder, insbesondere in weiten Teilen Preußens, bis 1938 zur Vollstreckung der Todesstrafe eingesetzt. In Schweden kam es letztmals 1900 zum Zuge, bei der Enthauptung des Massenmörders Johan Filip Nordlund.
Es handelte sich hierbei um ein schweres, zweihändig zu handhabendes Beil, das durch die eigene Schwere eine starke Durchschlagskraft hatte und in Verbindung mit einem Richtblock oder einer Richtbank, vor dem oder auf dem die zum Tode Verurteilten festgeschnallt wurden, verwendet wurde.
Abschaffung des Richtbeils im Nationalsozialismus
Das Richtbeil galt als pragmatisch schnelles Tötungsinstrument, kam aber wegen seiner offensichtlichen Brutalität zunehmend in Verruf, auch wenn die Scharfrichter mit Handschuhen, Frack und Zylinder auftraten. Als am 18. Februar 1935 in Plötzensee zwei Frauen (Benita von Falkenhayn, damals 34, und Renate von Natzmer, damals 36) wegen „Verrats militärischer Geheimnisse“ mit dem Richtbeil exekutiert wurden, kam es zu Protesten im Ausland. Ernst Hanfstaengl, ein Freund von Hitler, sah darin „kaum wieder gut zu machende Schädigungen des deutschen Kulturansehens“. Der NS-Richter Roland Freisler dagegen hielt das Richtbeil für „männlich“, weil dabei die „Muskelkraft“ des Scharfrichters eine zentrale Rolle spiele, während etwa bei der Guillotine eine Maschine das Werk vollziehe. Außerdem war die Guillotine, wie sie etwa in Bayern zum Einsatz kam, vielen Nationalsozialisten suspekt, nämlich als eine Erfindung Frankreichs. Zur gleichen Zeit kam die Diskussion auf, ob der Tod durch das Richtbeil nicht zu schnell einträte und man stattdessen zum Tode Verurteilte medizinischen Experimenten mit unbekanntem Ausgang unterziehen solle.[2] Mitte der 1930er Jahre suchte die NS-Führung nach einer einheitlichen Hinrichtungsmethode im ganzen Reich. Am 14. Oktober 1936 entschied Hitler gegen das Richtbeil und für explizit in Deutschland konstruierte Guillotinen, fortan, auch später noch in der DDR, „Fallbeil“ genannt.[3]
- Richtblock mit Beil
- Strafvollzugsspruch auf einem Deckengemälde:
„Wer (den) Frieden nicht hält, (dem) die Hand verfällt“ - Friedrich Reindel vollzieht am 17. April 1885 die Enthauptung des Mörders Anton Giepsz mittels Richtbank und Richtbeil
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- J. G. Krünitz: Oeconomische Encyclopädie (1773 - 1858), Eintrag: Richtbeil
- Politische Feinde wie etwa die Stauffenberg-Attentätern und Mithelfer unterzogen die Nationalsozialisten der Qual des Erstickens am Galgen,
- Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532 - 1987. 1. Auflage. Berlin 2001, ISBN 978-3-463-40400-4.