Römisches Brandgräberfeld Scharfbillig
Römisches Brandgräberfeld Scharfbillig | ||
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Lage | Rheinland-Pfalz, Deutschland | |
Fundort | Scharfbillig | |
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Wann | Römische Hügelgräber (Brandgräber) |
Das Römische Brandgräberfeld Scharfbillig ist ein römisches Grabfeld in der Ortsgemeinde Scharfbillig im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Das Gebiet um Scharfbillig weist mehrere historische Grabstellen auf. Es existieren zwei römische Brandgräberfelder sowie ein Hügelgräberfeld. Alle liegen unweit der heutigen B 51 von Bitburg nach Trier.
Die beiden Brandgräberfelder lassen sich als römerzeitlich einordnen,[1] das Feld der Hügelgräber ist aufgrund fehlender Untersuchungen noch undatiert.[2]
Archäologische Befunde
Brandgräberfeld 1
Dieses befindet sich südwestlich von Scharfbillig direkt an der B 51. Im Jahre 1957 fand man bei Bauarbeiten 15 bis 20 behauene Grabkisten aus rotem Sandstein. Innerhalb der Kisten fanden sich zudem noch Reste der Urnen. Aufgrund der Lage geht man von einem Brandgräberfeld direkt an der damaligen römischen Straße von Bitburg nach Trier aus.[1]
Brandgräberfeld 2
Dieses Brandgräberfeld befindet sich nordwestlich von Scharfbillig auf dem Gelände des Flugplatzes Bitburg. 1910 entdeckte man mehrere Bestattungen, die jedoch bei Bauarbeiten zerstört wurden. Einige Funde wie Keramik, Lampen und Münzen konnten noch geborgen werden. Die genaue Fundstelle ist heute nicht mehr lokalisierbar.[3][4]
Erhaltungszustand und Denkmalschutz
Die beiden römischen Brandgräberfelder wurden im Zuge der Bauarbeiten teils zerstört und teils geborgen, sodass sie nicht mehr vor Ort erhalten sind. Das Hügelgräberfeld liegt in einem Waldgebiet und ist aufgrund der noch ausstehenden Untersuchungen weitestgehend unberührt. Der Erhaltungszustand ist jedoch schlecht, da die Tumuli zu einem Großteil verschliffen sind.
Das Gräberfeld ist als eingetragenes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG)[6] unter besonderen Schutz gestellt. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.
Einzelnachweise
- Eintrag zu Brandgräberfeld 1 in der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier; abgerufen am 8. März 2021.
- Eintrag zu Hügelgräberfeld in der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier; abgerufen am 8. März 2021.
- Eintrag zu Brandgräberfeld 2 in der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier; abgerufen am 8. März 2021.
- Brandgräberfeld 2 bei 49° 56′ 25,4″ N, 6° 33′ 5,9″ O .
- Hügelgräberfeld bei 49° 55′ 25,8″ N, 6° 33′ 1,8″ O .
- Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz