Rähm

Der[1] Rähm[2][3] (Rähmholz oder Rähmbalken, seltener Bindebalken) ist der obere waagerechte Abschluss der Fachwerkwand bzw. der Holzrahmenkonstruktion.

Rähm als Teil der Dachkonstruktion: A = Ständer, Stiel, Pfosten, B = Rähm, Pfette, C = Kopfband/ Bug
Der Rähm der Erdgeschosswand ist beschriftet. Ein zweiter Rähm liegt im oberen Geschoss unmittelbar unter der Traufe.

Der Rähm dient in der Regel als Auflager für Balkenlagen oder Sparren. In letzterem Fall wird er auch als Fußpfette bezeichnet. Eine Mauerlatte erfüllt den gleichen Zweck, hat aber in der Regel einen geringeren Querschnitt.

Der Rähm hat verschiedene Aufgaben:

  1. als Ringanker den Längsverband in der Konstruktion herzustellen,
  2. die horizontalen Schubkräfte über die Streben abzuleiten und
  3. die vertikalen Kräfte über die Stiele (Ständer) in die Schwellen bzw. das Fundament zu leiten.
Historisches Fachwerkhaus mit Kniestock: Die Fachwerkwände des Erdgeschosses schließen oben jeweils mit einem Rähm ab. An der Längswand trägt das Rähm auch die Deckenbalken. Im Dachgeschoss wurde auf eine Schwelle verzichtet. Auf den kurzen Stielen des Kniestocks ruht wiederum ein Rähm, der an der Längsseite auch als Fußpfette dient und mit dem Rähm der Giebelwand überblattet ist.

Rähm wird auch der Längsbalken in historischen Dachwerken mit stehendem oder liegendem Stuhl genannt, der von den Ständern bzw. Stuhlsäulen getragen wird; dieser Balken bildet somit auch den oberen Abschluss des Längsverbands. Die Kehlbalken werden meist vom Rähm unterstützt, teilweise sind sie auch mit ihm verkämmt (d. h. gegen Verrutschen gesichert).

Einzelnachweise

  1. Eintrag im Duden, abgerufen am 18. Dezember 2020
  2. Franz Krämer: Grundwissen des Zimmerers. 2. Auflage. Bruderverlag Karlsruhe, 1988, ISBN 3-87104-052-5, S. 272, 273, 274.
  3. Fachwissen Bau Zimmerer. Handwerk und Technik - Hamburg, 1995, ISBN 3-582-03506-9, S. 128, 129, 327, 332.
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