Prachtstück

Als Prachtstücke bezeichnet man im Sinne der Heraldik alle Bestandteile, die zum Wappenschild hinzugefügt werden können. Dazu gehören der Wappenhelm und dessen Bestandteile, die Schildhalter und der Wappenmantel. Auch werden die Kronen über dem Wappen als Rangkronen dazugerechnet. Gut ausgeschmückte Wappen haben noch Devisen über oder unterhalb des Schildes. Das sind Wahlsprüche, die oft die geistige Einstellung des Besitzers reflektieren. Die Amtsabzeichen und Orden werden ebenfalls zu den Prachtstücken gezählt. Die Hüte in der kirchlichen Amtsheraldik (z. B. Prälatenhut, Bischofsmütze) gehören ebenfalls dazu. Bei der Blasonierung (Wappenbeschreibung) müssen diese Prachtstücke in einer besonderen Reihenfolge bei Vorhandensein in der heraldischen Terminologie beschrieben werden.

Siehe auch

Wiktionary: Prachtstück – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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