Paul Mylius
Paul Mylius (* 23. Februar 1904 in Bitterfeld; † unbekannt) war ein deutscher Jurist im Polizeidienst und SS-Führer.
Leben und Wirken
Nach dem Schulbesuch studierte Mylius Rechtswissenschaften. Später trat er in den Polizeidienst ein. In den 1930er Jahren trat er in das Geheime Staatspolizeiamt ein, in dem er Aufgaben als Justitiar übernahm. Außerdem wurde er Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 272.539) und der SS (SS-Nr. 639.426). Nach der Gründung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) übernahm Mylius die Leitung des Referates II A 3 („Justizangelegenheiten, Schadensersatzansprüche“), dem er bis Anfang 1941 vorstand. Von April 1941 bis zum 18. November 1943 amtierte er als Gruppenleiter der Abteilung VII A („Materialerfassung“) in dem von Franz Alfred Six geleiteten Amt VII („Weltanschauliche Forschung und Auswertung – SD-Ausland“) des RSHA und als stellvertretender Leiter des gesamten Amtes VII. Am 12. September 1941 wurde Mylius zum Oberregierungsrat ernannt. 1944 schied er aus dem Reichssicherheitshauptamt aus.
In der SS erreichte Mylius den Rang eines Obersturmbannführers.
Nach dem Zweiten Weltkrieg ermittelten bundesrepublikanische Staatsanwaltschaften gegen Mylius. Dabei galt er jahrelang als verschollen, weil er zuletzt auf dem Gebiet der DDR gesehen worden war.
Literatur
- Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. 2002.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 427.
Photo von Mylius
- Lutz Hachmeister: Der Gegnerforscher. Die Karriere des SS-Führers Franz Alfred Six. München 1998, S. 232.