Optant

Optanten s​ind im Wortsinne Personen, d​ie eine Option wahrnehmen können, a​lso eine Wahlmöglichkeit z​u ihrer Verfügung haben.

Im völkerrechtlichen Sinne g​ibt es e​ine besondere Bedeutung d​es Begriffes Optant n​ach Einverleibung e​ines Territoriums d​es Staates A d​urch einen Staat B. Als Optanten bezeichnet m​an hier d​ie Menschen, d​ie nach d​er Annexion beziehungsweise d​em Abtreten d​es Gebiets d​es Staates A, i​n dem s​ie leben, i​n dem anderen Staat B d​ie Möglichkeit erhalten, s​ich die Staatsangehörigkeit d​es Staates B z​u sichern o​der die a​lte Staatsangehörigkeit z​u behalten, o​hne dabei i​hr Heimatgebiet verlassen z​u müssen. Die Wahrnehmung dieser Option i​st meistens m​it einer Frist verbunden. Von Optanten sprach m​an u. a. i​n folgenden konkreten Fällen:

  • 1872: Alle Einwohner des Reichslandes Elsaß-Lothringen, die schon vor der Annexion französische Staatsbürger waren (im Bergbau Lothringens arbeiteten auch viele Ausländer, z. B. Polen russischer Staatsangehörigkeit und Italiener) konnten nach der Eingliederung des Elsass und Lothringens ohne Ansehen der Muttersprache bis zum 1. Oktober 1872 wählen, ob sie Deutsche werden oder Franzosen bleiben wollten. 49.000 Personen machten von der Regelung Gebrauch.
  • 1864–1920: Die dänisch-gesinnte Bevölkerung in Schleswig/Sønderjylland erhielt über Art. 19 des Wiener Friedensvertrages nach dem Ende des Deutsch-Dänischen Krieges 1864 das Recht für die dänische Staatsbürgerschaft zu optieren. Im Jahr 1880 befanden sich noch 25.000 dänische Staatsangehörige ohne einheimisches Wahlrecht in Schleswig.[1] Die offene Frage nach der Staatsangehörigkeit der etwa 4.000 zwischen 1871 und 1898 von dänischen Optanten geborenen Kinder führte zum 1907 zum Abschluss des Optantenvertrages.
  • 1921: Die Deutschen und Polen in den durch den Friedensvertrag von Versailles oder Volksabstimmungen abgetretenen Gebieten nach dem Ersten Weltkrieg nahmen das Recht wahr, sich bis zu einer bestimmten Zeit für die Beibehaltung der ursprünglichen Staatszugehörigkeit zu entscheiden[2] oder das Gebiet zu verlassen (Umsiedler). Nicht auszuschließen scheinen auch Zwangsausweisungen gewesen zu sein, da z. B. der Münchner Stadtrat am 4. August 1925 mit Blick auf angebliche Ausweisungen deutscher Optanten beschloss, polnischen Staatsbürgern vorläufig die Einbürgerung in die Stadt zu verweigern.[3]
  • 1939–1943: Die deutschsprachigen Südtiroler, die sich bei der Wahl zwischen Umsiedlung in italienischsprachige Gebiete oder „Heim ins Reich“ für letzteres entschieden hatten, siehe Option in Südtirol.
  • Nach 1945: Ein Teil der italienischstämmigen Bevölkerung entschied sich nach der Entstehung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, nach Italien zu ziehen. Der Begriff Optant wird in Italien kontrovers gesehen, stattdessen wird eher von einer Vertreibung der Exilitaliener (Esuli) gesprochen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Jan Asmussen: Wir waren wie Brüder, Hamburg 2000, S. 361/362
  2. Der Volks-Brockhaus, 10. Auflage, Leipzig C1 Querstraße 16, im Frühjahr 1943, S. 500
  3. Eintrag in Chroniknet, aufgerufen am 21. Oktober 2018
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.