Neumühle (Dentlein am Forst)
Neumühle ist ein Wohnplatz in der Gemarkung Thürnhofen des Marktes Dentlein am Forst im Landkreis Ansbach (Mittelfranken, Bayern). Es wird dem Gemeindeteil Kaierberg derselben Gemarkung zugerechnet.
Neumühle Markt Dentlein am Forst | |
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Höhe: | ca. 456 m ü. NHN |
Postleitzahl: | 91599 |
Vorwahl: | 09855 |
Geographie
Die Einöde Neumühle liegt etwa 2 km nordnordwestlich der Ortsmitte von Dentlein am Nordrand des den Gemeindesitz umgebenden Dentleiner Forsts auf etwa 456 m ü. NHN. Die Mühle steht am rechten Ufer des nordöstlich ziehenden Neumüllersbachs, der unmittelbar zuvor und just noch in der Thürnhofener Teilgemarkung der Stadt Feuchtwangen den zumindest früher Sägweiher genannten Mühlweiher durchfließt und über dessen Oberlauf Mittelbach zum Feldbach, dann weiter zum Löschenbach und zur Sulzach entwässert.
Die Neumühle hat engen baulichen Zusammenhang mit dem wenig bachabwärts liegenden Dentleiner Dorf Kaierberg. Etwa 1,3 km im Westen liegt am oberen Mittelbach das Dorf Thürnhofen. Von diesem Ort herkommend, passiert die Staatsstraße 2222 die Neumühle am Nordrand und läuft dann ostwärts weiter in Richtung Wieseth.[1]
Geschichte
Neumühle lag im Fraischbezirk des ansbachischen Oberamtes Feuchtwangen. Die Grundherrschaft über die Mahlmühle hatte das Rittergut Thürnhofen der Herren von Völderndorf.[2] An diesen Verhältnissen hatte sich bis zum Ende des Alten Reiches (1806) nichts geändert.[3] Von 1797 bis 1808 unterstand der Ort dem Justiz- und Kammeramt Feuchtwangen.
Mit dem Gemeindeedikt (frühes 19. Jh.) wurde Neumühle dem Steuerdistrikt und der Ruralgemeinde Thürnhofen zugeordnet.
1871 bestand der Ort aus drei Gebäuden und gehörte zur protestantischen Pfarrei und zum Schulsprengel von Dentlein. Es gab drei Pferde und drei Rindviehcher.[4] Bis mindestens 1880 wurde Neumühle als Ortsteil der ehemaligen Gemeinde Thürnhofen geführt,[5] ab der Volkszählung von 1885 wird der Ort nicht mehr getrennt als Ortschaft aufgeführt.
Im Zuge der Gebietsreform in Bayern wurde Neumühle am 1. April 1971 zunächst nach Aichau eingegliedert. Am 1. Januar 1972 wurde diese aufgelöst und Neumühle nach Dentlein eingemeindet.
Literatur
- Johann Kaspar Bundschuh: Neumühl. In: Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken. Band 3: I–Ne. Verlag der Stettinischen Buchhandlung, Ulm 1801, DNB 790364301, OCLC 833753092, Sp. 759 (Digitalisat).
Einzelnachweise
- Neumühle im BayernAtlas. Entfernungsangaben jeweils Luftlinie.
- Nach der Vetterischen Beschreibung des Oberamtes Feuchtwangen von 1732 (s. a. Neumühle bei Kaierberg (Grundherrschaft) auf der Website geschichte-feuchtwangen.de).
- Johann Bernhard Fischer: Neumühl (die) bey Keierberg. In: Statistische und topographische Beschreibung des Burggraftums Nürnberg, unterhalb des Gebürgs, oder des Fürstentums Brandenburg-Anspach. Zweyter Theil. Enthaltend den ökonomischen, statistischen und sittlichen Zustand dieser Lande nach den funfzehen Oberämtern. Benedict Friedrich Haueisen, Ansbach 1790, S. 190 (Digitalisat).
- Kgl. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. Nach Kreisen, Verwaltungsdistrikten, Gerichts-Sprengeln und Gemeinden unter Beifügung der Pfarrei-, Schul- und Postzugehörigkeit … mit einem alphabetischen General-Ortsregister enthaltend die Bevölkerung nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1875. Adolf Ackermann, München 1877, 2. Abschnitt (Einwohnerzahlen vom 1. Dezember 1871, Viehzahlen von 1873), Sp. 1186, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00052489-4 (Digitalisat).
- K. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeinde-Verzeichniss für das Königreich Bayern. Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. Heft 35 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München 1882, S. 180 (Digitalisat).
- Es werden nur bewohnte Häuser angegeben. 1818 wurden diese als „Feuerstellen“ bezeichnet, 1840 als „Häuser“, 1836 und 1871 als „Wohngebäude“.
- Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise nach seiner durch die neueste Organisation erfolgten Constituirung enthaltenen Ortschaften: mit Angabe a. der Steuer-Distrikte, b. Gerichts-Bezirke, c. Rentämter, in welchen sie liegen, dann mehrerer anderer statistischen Notizen. Ansbach 1818, S. 63 (Digitalisat).
- Wilhelm Meyer: Eintheilung der Amtsbezirke im Rezatkreis des Königreichs Bayern und Verzeichniß aller dazu gehörigen Ortschaften. Brügel’sche Kanzleybuchdruckerey, Ansbach 1837, S. 156.
- Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. Selbstverlag, Ansbach 1846, S. 113 (Digitalisat).
- Joseph Heyberger, Chr. Schmitt, v. Wachter: Topographisch-statistisches Handbuch des Königreichs Bayern nebst alphabetischem Ortslexikon. In: K. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Bavaria. Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern. Band 5. Literarisch-artistische Anstalt der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, München 1867, Sp. 1022, urn:nbn:de:bvb:12-bsb10374496-4 (Digitalisat).