Naturschutzgebiet Gelängebachtal
Das Naturschutzgebiet Gelängebachtal mit einer Größe von 96,17 ha liegt westlich und südwestlich von Medebach. Es wurde 2003 mit dem Landschaftsplan Medebach durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das NSG ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes Medebacher Bucht (DE-4717-401). Das NSG gehört auch zum FFH-Gebiet Waldreservat Glindfeld-Orketal.
Im NSG kaufte die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege ab 1988 4,99 ha Land an, welche vom Verein für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis betreut werden.[1]
Gebietsbeschreibung
Im NSG handelt es sich um das Grünland am Gelängebach. Der Gelängebach ist naturnah ausgebildete von einem Ufergehölz begleitet. Der Bach durchfließt ein Grünlandtal mit vorherrschenden mäßig feuchten bis feuchten Glatthaferwiesen, Weidelgras-Weißklee- und Rotschwingel-Straußgras-Weiden. Stellenweise sind nasse Sumpfdotterblumen-Wiesen, Quellsümpfe und Großseggenrieder zu finden. Das Tal und die randlichen flachen Hangbereiche im NSG weisen einen äußerst differenzierten Grünlandkomplex auf mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Pflanzenarten.
Das Gelängebachtal ist zusammen mit dem Brühne- und Orketal ein naturschutzfachlich herausragender Refugialraum für Lebensgemeinschaften des Feucht- und Nassgrünlandes im Zentrum des Naturraumes der Medebacher Bucht.
Im NSG gibt es die heute sehr seltenen Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen.
Im Gebiet brüten der Neuntöter und der Raubwürger, Charakterarten des Vogelschutzgebietes „Medebacher Bucht“. Das NSG ist das Zentrum der Raubwürger-Verbreitung innerhalb dieses Naturraumes.
Schutzzweck
Das NSG soll dem Erhalt eines herausragenden Grünland-Biotopkomplexes für zahlreiche bedrohte Pflanzenarten und ihre Vergesellschaftungen und der Sicherung und ökologische Entwicklung von Habitatstrukturen für die Würgerarten (Raubwürger, Neuntöter) als Leitarten im Vogelschutzgebiet „Medebacher Bucht“ dienen. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet erklärt wurde.
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Medebach, Meschede 2003, S. 25–31 u. 89.
Weblinks
Einzelnachweise
- Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege: Jahresbericht 2019. Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege, Düsseldorf 2019, S. 62