Nationalratswahlkreis Graubünden-West
Der Nationalratswahlkreis Graubünden-West war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1848 bis 1902 und umfasste den westlichen Teil des Kantons Graubünden.
Wahlverfahren
Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Graubünden-West ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Graubünden-West trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 35, ab 1863 die Nummer 33, ab 1872 die Nummer 34, ab 1881 die Nummer 35 und ab 1890 die Nummer 37.
Zunächst hatte Graubünden-West 1 Sitz, ab 1863 standen 2 Sitze zur Verfügung.
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der Graubündner Kantonsregierung geschaffenen 2. Wahlkreis unverändert übernahm.[1] Er umfasste:
- den Bezirk Glenner
- im Bezirk Heinzenberg den Kreis Safien
- im Bezirk Imboden den Kreis Trins
- den Bezirk Vorderrhein
Zu einer Gebietsvergrösserung kam es mit dem «Nachtragsgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 23. Juli 1863, als ein Teil des aufgelösten Wahlkreises Graubünden-Mitte an Graubünden-West abgetreten wurde.[2] Der Wahlkreis Graubünden-West umfasste fortan:
- den Bezirk Heinzenberg
- den Bezirk Glenner
- den Bezirk Hinterrhein
- im Bezirk Imboden den Kreis Trins
- den Bezirk Moesa
- den Bezirk Vorderrhein
1902 wurden die drei Graubündner Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Graubünden zusammengelegt, in welchem seit 1919 das Proporzwahlrecht gilt.
Nationalräte
- G = Gesamterneuerungswahl
- E = Ersatzwahl bei Vakanzen
Quelle
- Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3.
Einzelnachweise
- Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes (vom 21. Dezember 1850). (PDF, 676 kB) In: Bundesblatt Nr. 61 vom 28. Dezember 1850. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 11. Januar 2014.
- Nachtragsgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath. (PDF, 1,0 MB) In: Bundesblatt Nr. 24 vom 6. Juni 1863. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 11. Januar 2014.