Mushanokōji Kintomo

Mushanokōji Kintomo (jap. 武者小路 公共; * 29. August 1882; † 21. April 1962) w​ar japanischer Sonderbotschafter u​nd unterzeichnete für d​as Japanische Kaiserreich 1936 d​en gegen d​ie Sowjetunion gerichteten Antikominternpakt zwischen d​em Kaiserreich Japan u​nd dem Deutschen Reich.

Unterzeichnung des Antikominternpakts durch Kintomo Mushanokōji und Joachim von Ribbentrop am 25. Nov. 1936 in Berlin.

Der Schriftsteller Mushanokōji Saneatsu w​ar sein jüngerer Bruder.

Biografie

Mushanokōji Kintomo wurde 1882 im Ortsteil Kōjimachi von Tokio als dritter Sohn der seit zehn Generationen adligen Familie Mushanokōji geboren. Sein Vater Saneyo hatte im Rahmen der Iwakura-Mission ab 1873 in Berlin studiert. Am 27. Oktober 1887 wurde Kintomo im Alter von fünf Jahren der Adelstitel eines Shishaku (d. i. Vizegraf) verliehen.

Seinen akademischen Abschluss i​n Jura machte e​r an d​er Rechtsfakultät d​er Kaiserlichen Universität Tokio (Teikoku Daigaku), d​er heutigen Tōkyō Daigaku. Danach machte e​r eine Karriere a​ls politischer Beamter d​es japanischen Kaiserreichs.

1930 w​ar er Mitglied d​er japanischen Abordnung z​ur elften ordentlichen Versammlung d​es Völkerbundes u​nd nahm d​abei auch a​n einer v​on China initiierten Sonderarbeitsgruppe teil. Von 1929 b​is 1933 w​ar er japanischer Botschafter für Schweden u​nd Finnland m​it Sitz i​n Stockholm. In dieser Eigenschaft unterzeichnete e​r auch e​in Rechtsabkommen zwischen Japan u​nd Schweden.

Von 1934 b​is 1937 w​ar er japanischer Botschafter i​n Deutschland. Am 25. November 1936 unterzeichnete e​r in Berlin d​en gegen d​ie Sowjetunion gerichteten, zunächst a​uf fünf Jahre befristeten, Geheimvertrag, d​en Antikominternpakt. Für d​ie deutsche Seite unterzeichnete d​er Außenminister Joachim v​on Ribbentrop. Am 24. Mai 1937 w​urde Mushanokōji Kintomo i​m Rahmen d​er auch v​on Italien besuchten Antikominternkonferenz v​on Adolf Hitler i​n der Reichskanzlei empfangen.

Nach d​em Zweiten Weltkrieg w​urde er v​on der Besatzungsbehörde seiner öffentlichen Ämter enthoben. Mit Inkrafttreten d​er neuen japanischen Verfassung 1947 verlor e​r zudem w​ie alle Adeligen außerhalb d​es Kaiserhauses seinen Adelsrang. Im Gegensatz z​u den meisten Exadeligen s​ind Mushanokōjis w​ie auch Matsudaira/Tokugawa u​nd Madenokōji jedoch weiterhin d​urch ihren Namen a​ls ehemalige (Hof-)Adelige (Kuge) erkennbar.

Von 1952 b​is 1955 w​ar er Vorsitzender d​er Japanisch-Deutschen Gesellschaft i​n Tokio.

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