Mausham
Mausham ist ein Dorf in der Gemeinde Bayerbach bei Ergoldsbach im niederbayerischen Landkreis Landshut.[2] Am 1. November 2020 hatte der Ort 404 Einwohner.[1]
Mausham Gemeinde Bayerbach bei Ergoldsbach | ||
---|---|---|
Höhe: | 424 m ü. NHN | |
Einwohner: | 404 (1. Nov. 2020)[1] | |
Postleitzahl: | 84092 | |
Vorwahl: | 08774 | |
Lage von Mausham in Bayern | ||
Geografische Lage
Mausham liegt unmittelbar südlich des Kernortes Bayerbach und ist über eine Gemeindestraße mit der Kreisstraße LA 28 verbunden. Der den Ort durchfließende Mühlbach ist ein rechter Zufluss des Bayerbacher Baches. Der Bayerbacher Bach selbst verläuft am nordwestlichen Ortsrand.
Geschichte
Der erste Nachweis des Ortes Mausham befindet sich in einem Auszug von 1434 aus dem Salbuch des Klosters St. Paul in Regensburg. Aus dem 15. Jahrhundert sind mehrere Urkunden bekannt, die den Ort als den Sitz des Geschlechtes der Maushamer und als Hofmark belegen. Im Jahr 1497 bestand Mausham aus einem Sedelhof und vier Häusern. 1542 ist das letzte Jahr, für das die Maushamer als Inhaber der Hofmark belegt sind. Danach wechselte die Hofmark mehrmals den Besitzer. 1752 bestand Mausham aus zwölf Anwesen. Von diesen war die Hofmarkherrschaft ein halber Hof und die anderen Anwesen Sechzehntelhöfe d. h. die Häuser und Gärten von Landarbeitern und Handwerkern.[3]
Bei der Entstehung der Gemeinden in Bayern aufgrund der Gemeindeedikte wurde Mausham der Landgemeinde Feuchten zugeordnet. Bei der Volkszählung 1871 wurde das Dorf mit 119 Einwohnern erfasst.[4] 1964 wurde die Gemeinde Feuchten aufgelöst und Mausham wurde nach Bayerbach eingemeindet.
Einzelnachweise
- Infoblatt der Gemeinde Bayerbach Dezember 2021
- Mausham in der Ortsdatenbank der Bayerischen Landesbibliothek Online. Bayerische Staatsbibliothek
- Günther Pölsterl: Mallersdorf Das Landgericht Kirchberg, die Pfleggerichte Eggmühl und Abbach. München 1979, S. 150ff.
- Kgl. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. Nach Kreisen, Verwaltungsdistrikten, Gerichts-Sprengeln und Gemeinden unter Beifügung der Pfarrei-, Schul- und Postzugehörigkeit … mit einem alphabetischen General-Ortsregister enthaltend die Bevölkerung nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1875. Adolf Ackermann, München 1877, 2. Abschnitt (Einwohnerzahlen vom 1. Dezember 1871, Viehzahlen von 1873), Sp. 547, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00052489-4 (Digitalisat).