Maschinen- und Anlagenführer
Der Maschinen- und Anlagenführer ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.
Der Maschinen- und Anlagenbediener kann je nach Kontext ein Synonym zum Maschinen- und Anlagenführer sein,[2] oder eine Hilfsarbeitskraft, die dem Maschinen- und Anlagenführer zuarbeitet.[3]
Ausbildungsdauer und Struktur
Die Ausbildungsdauer zum Maschinen- und Anlagenführer beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Der Beruf verfügt über die Schwerpunkte
- Metall- und Kunststofftechnik
- Nahrungsmitteltechnik
- Textiltechnik
- Textilveredelung
- Druckweiterverarbeitung und Papierverarbeitung
Arbeitsgebiete
Maschinen- und Anlagenführer bedienen und prüfen Produktionsanlagen in der Industrie. Weitere Tätigkeiten sind Wartungsarbeiten, Austauschen von Verschleißteilen und Feststellen von Störungen an Maschinen. Sie finden ihren Arbeitsplatz in Betrieben der Metall-, Kunststoff-, Lebensmittelindustrie, aber auch in der Textil- und Druckindustrie.
Berufsschule
Die Schwerpunkte des Berufes weisen eine große Bandbreite auf. Daher hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, dass bei der Beschulung der Auszubildenden die jeweils gültigen schulischen Inhalte des Ausbildungsberufes herangezogen werden, die dem Schwerpunkt entsprechen.[4] Dies bedeutet, dass ein Auszubildender, der beispielsweise diesen Beruf im Schwerpunkt Textiltechnik erlernt, nach den schulischen Vorschriften des ersten und zweiten Ausbildungsjahres für den Ausbildungsberuf Produktionsmechaniker Textil ausgebildet wird. Auszubildende in diesem Schwerpunkt besuchen daher im Idealfall auch dieselbe Berufsschulklasse wie die Produktionsmechaniker Textil.
Fortsetzung der Berufsausbildung
Auszubildende, die ihre Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer abgeschlossen haben, können die Ausbildung in einem dem Schwerpunkt entsprechenden Beruf im dritten und (soweit vorhanden) vierten Ausbildungsjahr fortsetzen:
Im Schwerpunkt Metalltechnik/Kunststofftechnik in dem Ausbildungsberuf
- Feinwerkmechaniker
- Fertigungsmechaniker
- Industriemechaniker
- Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik
- Werkzeugmechaniker
- Zerspanungsmechaniker
Im Schwerpunkt Textiltechnik und Schwerpunkt Textilveredelung in dem Ausbildungsberuf
Im Schwerpunkt Lebensmitteltechnik in einem der Ausbildungsberufe
Im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung in einem der Ausbildungsberufe
- Buchbinder Fachrichtung Buchfertigung (Serie) und Druckweiterverarbeitung (Serie)
- Medientechnologe Druckverarbeitung
- Verpackungsmittelmechaniker bzw. Packmitteltechnologe
Für den Molkereifachmann bestand eine Anrechnungsmöglichkeit für Ausbildungsverträge, die bis zum 8. April 2006 begründet wurden. Da der Beruf anschließend als Molkereitechnologe modernisiert wurde, war nach dieser Neuordnung eine Anrechnung nicht mehr möglich.
Weblinks
- Ausbildungsprofil beim BiBB. Abgerufen am 4. Mai 2015.
Einzelnachweise
- (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 120 kB) Ausbildungsordnung auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Abgerufen am 29. September 2010.
- Sabine Viebrock: Veränderung der sportlichen Aktivität bei Übergang in die Rente: Eine Längsschnittanalyse auf Basis des Sozioökonomischen Panels, Springer-Verlag, 2016 ISBN 9783658127978 S. 86
- Volker Baethge-Kinky, Thomas Harding: Kapitel: Kompetenzentwicklung als Transformation der betrieblichen Sozialorganisation in: Kompetenzen entwickeln - Veränderungen gestalten, Waxmann Verlag ISBN 9783830960218 S. 30
- Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 3. August 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 13 kB) Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Beschulung in diesem Beruf. Abgerufen am 29. September 2010.