Marktplatz 21 (Bad Kissingen)
Das Gebäude Marktplatz 21 in Bad Kissingen, der Großen Kreisstadt des unterfränkischen Landkreises Bad Kissingen befindet sich auf dem Marktplatz des Ortes, gehört zu den Bad Kissinger Baudenkmälern und ist unter der Nummer D-6-72-114-64 in der Bayerischen Denkmalliste registriert.
Geschichte
Das Anwesen entstand als Giebelhaus im Jahr 1680. Es ist das einzige erhaltene von damals wahrscheinlich mehreren Gebäuden in der fränkischen Fachwerkbauweise des 17. Jahrhunderts in Bad Kissingen.
Laut Hausinschrift von Igna(t)z Weigand wurde das Haus im Jahr 1857 von Dr. Boxberger erworben und bekam dabei den Namen „Zum Mohren“. Nach dem Ersten Weltkrieg legte der Architekt Leonhard Ritter das Fachwerk des Anwesens frei.
Das Anwesen beherbergte lange Zeit die Weinstube Weigangs Gaststätte, in deren direkter Nachbarschaft sich bis zum Zweiten Weltkrieg zwei Gastbetriebe befanden: Links, wo zwei Fachwerkhäuschen nebeneinander standen, die Reiterschlucht sowie rechts, zwischen Weigands Gaststätte und der ehemaligen Karchs Weinstube (Weingasse 1), eine kleine Weinstube. In der ehemaligen Weinstube befindet sich heute ein Uhrmachergeschäft.
Nach jahrelangem Leerstand wurde in der ehemaligen Weigands Gaststätte ein italienisches Restaurant eröffnet.
Literatur
- Werner Eberth: Ausgeführte Bauten von Architekt Ritter, Theresienbrunnen-Verlag, Bad Kissingen, 1996
- Denis André Chevalley, Stefan Gerlach: Stadt Bad Kissingen (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band VI.75/2). Karl M. Lipp Verlag, München 1998, ISBN 3-87490-577-2.
- Peter Ziegler: Historische Gaststätten – vergangene Gastlichkeit, Thomas Ahnert, Peter Weidisch (Hg.): 1200 Jahre Bad Kissingen, 801-2001, Facetten einer Stadtgeschichte. Festschrift zum Jubiläumsjahr und Begleitband zur gleichnamigen Ausstellung. Sonderpublikation des Stadtarchivs Bad Kissingen. Verlag T. A. Schachenmayer, Bad Kissingen 2001, ISBN 3-929278-16-2, S. 383–386
- Thomas Mäuser: Neues Leben im "Weigand" in Bad Kissingen, in: Main-Post vom 4. März 2015